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Wer tierische Exoten halten will, muss sich beweisen

Vergangene Woche wurde in einem kleinen See bei Trimmis eine tote Königspython gefunden. Woher sie kommt, ist bislang unbekannt. Diese Schlange ist nicht giftig und unterliegt keiner Bewilligungspflicht. Doch für welche Tiere braucht man eine Bewilligung? Und wie erhält man diese? Kantonstierarzt Giochen Bearth gibt Auskunft.

Simone
Zwinggi
24.07.19 - 04:30 Uhr
Ereignisse

Die Königspython, die vergangene Woche bei Trimmis gefunden wurde, kommt üblicherweise in West- und Zentralafrika vor und ist eine ungiftige Würgeschlange. Sie ist nicht bewilligungspflichtig in der Schweiz. «Der Fund dieser Schlange beschäftigt uns trotzdem noch», sagt Kantonstierarzt Giochen Bearth. «Vielleicht lässt sich noch irgendwie herausfinden, wie sie dort hingekommen ist.» Das könnte aber schwierig werden, so Bearth. Wer eine solche Schlange hält, müsse sie nicht registrieren lassen.

Hunde unterliegen einer Registrierungspflicht

Wie Bearth erklärt, lässt sich die Haltung von Tieren in der Schweiz in drei Kategorien unterteilen. «Gewisse Tiere unterliegen einer Registrierungspflicht. Dazu gehören zum Beispiel Hunde, Bienen und Nutztiere wie Kühe, Schafe und Ziegen.» Dann gibt es Wildtiere, für deren Haltung man eine amtliche Bewilligung benötigt – beispielsweise diverse Schildkrötenarten, Warane und die meisten Giftschlangen (die komplette Liste ist hier verfügbar). Zu guter Letzt gibt es noch jene Tiere, deren Haltung weder registrierungs- noch bewilligungspflichtig ist, zum Beispiel Katzen oder eben ungiftige Schlangen.

31 Bewilligungen in zwei Jahren

In den Jahren 2017 und 2018 hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) in Graubünden 31 neue Bewilligungen für die Haltung von Wildtieren* erteilt. Diese Zahl liege etwa im langjährigen Mittel, sagt Bearth. Wer eine Bewilligung für ein solches Tier beantrage, müsse in zwei Bereichen konkrete Vorgaben erfüllen. «Da gibt es als Erstes die baulichen Vorgaben, die es zu erfüllen gilt.» Also die Grösse des Geheges, spezifische Anteile Land- und Wasserfläche sowie korrektes Licht, korrekte Temperaturen, Rückzugsmöglichkeiten und Beschäftigungsangebote. Diese Vorgaben seien relativ einfach zu erfüllen. «Da braucht man vor allem genügend Platz, um die Gehege entsprechend zu bauen», so Bearth. Der zweite Punkt betreffe die Fachkompetenz. Je nach Tierart müsse man eine vom Bund anerkannte Ausbildung machen, erklärt Bearth.

Und hier hört die Liebe zu den Exoten in der guten Stube manchmal auf. «Es kommt immer wieder vor, dass jemand das Tier bereits bei sich zu Hause hält, für das er eine Bewilligung beantragt», erzählt Bearth. Wenn dann die Anforderungen nicht erfüllt seien, werde oft eine provisorische Bewilligung für ein Jahr erteilt. «Meist ist dann die mangelnde Fachkompetenz das Problem», so Bearth. Doch nicht immer kommt der Tierhalter in diesem Jahr der provisorischen Bewilligung seiner Ausbildungspflicht nach. «Dann müssen wir das Tier bei ihm abholen», erzählt Bearth. Das klingt einfacher, als es ist. Der ganze Prozess müsse verwaltungsrechtlich korrekt ablaufen, Beschwerden des Tierhalters möglich sein. «Zudem muss für diese exotischen Tiere auch ein geeigneter Platz gefunden werden – das ist nicht einfach.»

Niemals lebenslang

Hat jemand einmal eine Bewilligung für die Haltung eines Wildtieres erhalten, muss er sich immer wieder unter Beweis stellen. «Meist werden Bewilligungen für drei Jahre erteilt», erklärt Bearth. «Danach gehen wir wieder vorbei, kontrollieren die Haltungsbedingungen und stellen bei Erfüllung der geforderten Punkte eine neue Bewilligung aus.» Eine lebenslange Bewilligung erhalte niemand, so der Kantonstierarzt.

Und auch wenn der Fund der Königspython Fragen zur Haltung von exotischen Tieren aufwirft, sieht Bearth das grösste Problem in der allgemeinen Einstellung der Menschen. «In der heutigen Wegwerf-Gesellschaft werden oft auch Tiere wie eine Wegwerf-Ware behandelt.» Bearth denkt an ausgesetzte Haustiere, «weil sie gerade nicht zu den Ferienplänen der Halter passten». Oder an Tierhalter, die ihre Haustiere einschläfern lassen wollen, weil sie keine Zeit oder keine Lust mehr haben, dafür zu sorgen. «Die Tiere als Wegwerf-Ware: Das ist eine grosse Thematik, die uns immer wieder begegnet, sowohl bei Exoten wie auch bei ‘gewöhnlichen’ Haustieren wie Katzen und Hunden.»

*Die Bewilligungen wurden erteilt für die Haltung von Kamelen, Gehegewild (Damhirsche), Bären (Arosa Bärenland), Frettchen, Grosspapageien (Ara), Giftschlangen, Riesenschlangen (> 3 Meter), verschiedene Schildkrötenarten, Leguanen, für die Igelstation (Tierheim Arche) und die Fledermauspflegestation.

Simone Zwinggi ist Redaktorin bei Zeitung und Online. Nach einem Sportstudium wendete sie sich dem Journalismus zu. Sie ist hauptberuflich Mutter, arbeitet in einem Teilzeitpensum bei der «Südostschweiz» und hält Anekdoten aus ihrem Familienleben in regelmässigen Abständen im Blog Breistift fest.

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