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Gericht kippt weitere IV-Entscheide

Diagnose zu Entscheiden der IV-Stelle: unsorgfältige Arbeit. Das Verwaltungsgericht rügt die Glarner Sozialversicherungen.

Fridolin
Rast
11.02.19 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Gerichtshaus Glarus.Gericht.Obergericht.Verwaltungsgericht.Kantonsgericht.
Das Glarner Gericht stösst Entscheide der IV um.
SASI SUBRAMANIAM

Die IV-Stelle der Sozialversicherungen Glarus macht seit Längerem von sich reden. Schon 2016 berichtete die «Südostschweiz» von mehreren Fällen, in denen Rentenansprüche nach Einschätzung der Gerichte ohne genügende Sorgfalt abgelehnt wurden. Im Dezember 2018 zeigte die Statistik des Verwaltungsgerichts zu Beschwerden gegen die IV-Stelle: 57 Prozent der Beschwerden von 2018 wurden ganz oder teilweise gutgeheissen. Diagnose der Richter: unsorgfältige Arbeit. Spekulative Gutachten. Pauschale Leerformeln in den Entscheiden.

Die Vermutung lag nahe, das habe mit den auffällig häufigen Personalwechseln zu tun. Nun kommen erneut zwei solche Fälle dazu, wie neu publizierte Urteile zeigen.

Fall 1: Keinerlei Abklärungen

Beim einen Rentenantrag hat es die IV-Stelle «vollständig unterlassen, den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers gesamtheitlich abzuklären». Das ist das Fazit des Verwaltungsgerichts in einem. Dabei ist dieser Fall von der gesundheitlichen Situation des betroffenen ehemaligen Maurers her, der eine volle IV-Rente beantragt hatte, noch der leichtere. Auch beim zweiten Fall rügt das Gericht die IV-Stelle: «Der Gesundheitszustand respektive dessen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit sind von der IV-Stelle Glarus nicht genügend abgeklärt worden.»

Fall 2: Arztbericht völlig ignoriert

Ja, der sogenannte Regionale Ärztliche Dienst oder RAD, der für die IV-Stelle arbeitet, hat die sogar vorliegenden Beurteilungen von Lungen-Fachärzten vom Tisch gewischt oder überhaupt nicht gelesen, wie dem Urteil zu entnehmen ist. Der RAD schreibt zwar ungerührt, dass der Betroffene bei einem Atem-Belastungstest auf dem Laufband weiter gehen konnte als beim früheren Test. Aber die für die IV-Stelle arbeitenden RAD-Ärzte blenden aus, «dass damit eingehend die Atemnot zu einem lebensbedrohlichen Sauerstoffmangel geführt hat».

Hier ist ein ehemaliger Schreiner betroffen, der an einer Raucherlunge leidet. 2015 rauchte er zwei Päckli pro Tag und die Ärzte rieten ihm dringend, aber erfolglos, mit Rauchen aufzuhören. Dazu kam Bluthochdruck und ein «gesundheitsgefährdender Alkoholkonsum». Sein Gesundheitszustand verschlechterte sich nochmals massiv, als er zweieinhalb Jahre später eine Lungenentzündung mit Blutvergiftung erlitt. Was aber die IV-Stelle vollständig ignorierte.

Nicht Aufgabe des Gerichts

Nachdem das Bundesgericht seine Praxis geändert hat, muss das Verwaltungsgericht in vielen unklaren Fällen die nötigen Gutachten selber einholen. Nicht aber, wenn die IV-Stelle ihre Arbeit dermassen eindeutig nicht gemacht hat, so die Feststellung des Verwaltungsgerichts. So heisst es beide Beschwerden erst teilweise gut: Es fällt zwar keinen Rentenentscheid, doch die Sache geht zurück an die IV-Stelle, damit diese abklärt, wie es wirklich steht um die Arbeitsunfähigkeit und den Rentenanspruch.

Entscheiddatenbank der Glarner Gerichte, VG.2018.00084 und 00093

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