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304 Fahrzeuge kontrolliert

Am Freitag führte die Kantonspolizei Graubünden zusammen mit der Stadtpolizei Chur mehrere Kontrollen durch. 304 Fahrzeuge wurden angehalten. Vier Personen mussten ihren Führerausweis sofort abgeben.

Südostschweiz
08.12.18 - 14:11 Uhr
Ereignisse
Vier Personen mussten auf der Stelle ihren Führerausweis abgeben.
Vier Personen mussten auf der Stelle ihren Führerausweis abgeben.
PRESSEBILD, GRAUBÜNDNER KANTONSPOLIZEI

Die Kantonspolizei Graubünden führte zusammen mit der Stadtpolizei Chur am Freitag mehrere Kontrollen durch. Als Schwerpunkt kontrollierten Polizistinnen und Polizisten Autolenker auf den Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln und Medikamenten sowie auf Übermüdung, heisst es in der Mitteilung der Kantonspolizei Graubünden.

Die Kontrollen fanden zeitlich gestaffelt auf der Autobahn A13 in Zizers sowie auf der Engadinerstrasse in St. Moritz und danach bis Mitternacht in der Stadt Chur, im Engadin, dem Münstertal, dem Puschlav und dem Bergell statt. Das Ganze war eine mehrstündige Aktion, bei der es vor allem während des Feierabendverkehrs zu Verkehrsbehinderungen kam.

Ausweisentzug für vier Personen

Insgesamt kontrollierte die Polizei 304 Fahrzeuge. Zwei Personen wurden wegen Verdacht auf Führen eines Autos unter Drogeneinfluss verzeigt. Weiter fuhren zwei Autofahrer im angetrunkenem Zustand und eine Begleitperson eines Lernfahrers missachtete das Alkoholverbot. Vier dieser Personen mussten den Führerausweis auf der Stelle abgeben.

In über zwanzig weiteren Fällen kam es zu Ordnungsbussen. Sechs Fahrzeuge mussten wegen technischer Mängel beanstandet und eines davon, ein Sattelmotorfahrzeug, stillgelegt werden.

Roman Rüegg, Mediensprecher der Kantonspolizei Graubünden, erklärt, dass die Verkehrsteilnehmer jederzeit mit einer Verkehrskontrolle rechnen müssten. Also auch an einem Freitagabend bei Feierabendverkehr. Bei den Kontrollen vor Ort zeigten die Fahrzeuglenker Verständnis und blieben anständig, so Rüegg. Auf Facebook gab es allerdings einige negative Rückmeldungen. (stn)

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Grundsätzlich ist es gemäss ASTRA nicht zulässig, durch Kontrollorgane wie Polizei, sei es durch Geschwindigkeitskontrollen mit Anhalteposten oder auch allgemeine Kontrollen auf einer Nationalstrasse künstlich einen Stau zu verursachen. Dies zumal hier, wo sogar neben dem Stau auf der A13 auch die Kantonsstrassen mit dem Ausweichverkehr überlastet waren.

Gratulation an die Organisation der Grosskontrolle in Landquart inklusive Verkehrskollaps!!! Super Service Public. Und das für rund 300 kontrollierte Fahrzeuge? Hätte man wohl auch mit Stichprobenkontrollen geschafft. Weiter so mit Totalsperren im Pendlerverkehr...

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