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Kuriose Züglete: Kein Raub, aber Freiheitsberaubung

Ein Ex-Barbetreiber räumt seiner Nachfolgerin eine Bar in Glarus Süd aus. Das Kantonsgericht hat den Fall beurteilt: Die Aktion ist kein Raub, aber er hätte die Frau nicht einsperren dürfen.

Fridolin
Rast
29.11.18 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Die Teile des Inventars, die sie abgezügelt haben, gehörten nicht etwa der aktuellen Barbetreiberin.
Die Teile des Inventars, die sie abgezügelt haben, gehörten nicht etwa der aktuellen Barbetreiberin.
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