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Carchauffeur setzt Sicherheit aufs Spiel

Rund 100 Mal hat ein Glarner Carchauffeur Arbeitszeiten, Pausen- und Ruhezeiten nicht eingehalten. Laut Kantonsgericht brachte er damit seine Passagiere in Gefahr.

Fridolin
Rast
24.11.17 - 10:00 Uhr
Ereignisse
Polizisten kontrollieren bei einer Schwerverkehrskontrolle die Aufzeichnungen von Fahrtenschreibern.
Polizisten kontrollieren bei einer Schwerverkehrskontrolle die Aufzeichnungen von Fahrtenschreibern.
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Das Glarner Kantonsgericht hat einen 63-jährigen Buschauffeur verurteilt. Er ist mit einem eigenen Bus unterwegs, allerdings mit den Farben einer Glarner Unterländer Reisefirma.

Der Chauffeur hat über 100 Mal die Vorschriften zur maximalen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sowie zu den Pausen- und Ruhezeiten nicht eingehalten. Das Krasseste: Einmal sass er an einem Tag fast zwölf Stunden am Steuer statt der normalen neun und im Ausnahmefall zehn Stunden, die das Gesetz erlaubt.

«Arg nachlässiger» Fahrer

Für diese «mannigfaltigen Verstösse während mehr als einem Jahr» muss er nun 4000 Franken Busse bezahlen. Oder 40 Tage ins Gefängnis, wenn er nicht bezahlt. Denn das Verschulden wiegt mittelschwer, wie es im Urteil heisst. Der Fahrer hat «in Kauf genommen, damit die Sicherheit seiner Buspassagiere wie auch die Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gefährden». Wenn ihm auch ein direkter Vorsatz nicht nachgewiesen werden könne, anders als vom Staatsanwalt angenommen.

Doch «die schiere Häufigkeit der Verstösse zeugt von arger Nachlässigkeit», tadeln ihn die Richter. Die Vorschriften seien ihm «eher eine grobe Richtschnur als ein Gesetz», und er gewichte immer noch seine Geschäftsinteressen höher. Als ob die Sicherheit keinerlei Thema wäre, hat er vor Gericht behauptet, «er könne doch nicht einfach mit seinen Passagieren anhalten und eine Pause machen, wenn es nach den Regeln nötig wäre».

Der Verantwortung nicht genügt

Eine Haltung, die beim Gericht kein Verständnis findet: «Er scheint völlig ausser Acht lassen zu wollen, dass er selber für die Planung seiner Arbeit und die Einhaltung der Regeln besorgt zu sein hat.» Reservezeiten einzuplanen und damit Gesetzesvorstösse zu vermeiden, das «scheint ihm bis anhin fremd zu sein». Der Strafrahmen erlaubt Bussen bis 10 000 Franken für die Verstösse. «Mit Blick auf die bescheidenen Verhältnisse des Beschuldigten» erhöht das Gericht die vom Staatsanwalt mit 5000 Franken beantragte Strafe nicht. Denn der Chauffeur bezahlt sich einen mageren Lohn von 3000 Franken, wie er vor dem Kantonsgericht angegeben hat.

So sind es im rechtskräftig gewordenen Urteil 1000 Franken weniger, wohl auch deshalb, weil der Chauffeur in zwei Nebenpunkten freigesprochen wird. Darunter ist ein Anklagepunkt mit dem Fahrzeugausweis seines Busses, der interessanterweise auf die Glarner Reisefirma lautet, unter deren Farben er unterwegs ist. Einer Firma, die schon öfter in den Schlagzeilen war. Zuletzt stand deren Geschäftsführer in einem Fall vor Gericht, in dem ihn der Staatsanwalt verantwortlich macht für reihenweise Arbeitszeitverstösse von Chauffeuren. In jenem Fall gibt es noch kein Urteil, doch der Geschäftsführer hat an der Verhandlung seine Hände in Unschuld gewaschen.

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