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Obergericht darf Sexualtäter nicht mehr härter bestrafen

Ein Sexualstraftäter verging sich an drei Frauen. Seine Schuld ist vom Bundesgericht bereits bestätigt, nun hat das Obergericht die Strafe neu festgelegt. Es hätte sie erhöht, wenn es dürfte.

Fridolin
Rast
05.03.21 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Opfer in «sozusagen fühlende Ohnmacht» versetzt: Der Laborbefund macht klar, dass der Täter Schlafmittel verabreichte.
Opfer in «sozusagen fühlende Ohnmacht» versetzt: Der Laborbefund macht klar, dass der Täter Schlafmittel verabreichte.
Symbolbild Sasi Subramaniam
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