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Das grosse Leserbilder Sonntagsquiz

Täglich erhalten wir Leserbilder aus den verschiedensten Ecken in Graubünden und Glarus. Zeit, dass auch Ihr die Bilder genauer unter die Lupe nehmt.

Anna
Panier
21.02.21 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Beim Sonntagsquiz dreht sich alles um Leserbilder unserer Leserreporter.
Beim Sonntagsquiz dreht sich alles um Leserbilder unserer Leserreporter.
UNSPLASH

Anna Panier arbeitet als Redaktorin bei Online/Zeitung. Sie absolvierte ein Praktikum in der Medienfamilie Südostschweiz und studiert aktuell Multimedia Production im Bachelor an der Fachhochschule Graubünden in Chur.

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Es ist schon interessant, in welcher Zeit Epoche wir leben...
In Zeiten von Facebook & Co. im Smartphone-Zeitalter.

Weltweit laden User, so habe ich es kürzlich gelesen, täglich rund zwei Milliarden Fotos auf soziale Medien wie Facebook, Instagram, Twitter, Snapchat und wie die alle auch heißen mögen... sowie im Internet und in den Printmedien.

Dass man das Persönlichkeitsrecht berücksichtigen muss ist noch verständlich. Man darf niemand ohne seine Einwilligung fotografieren und schon gar nicht das Bild veröffentlichen; gut so. Aber das materielle Dinge auch so streng geregelt werden, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Aber wenn ich so zurückdenke, hatten wir Alten es doch noch wesentlich einfacher, diesbezüglich ein sorgenfreies Leben und konnten Ablichten was auch immer und auch veröffentlichen. Ich habe viel fotografiert und viele Artikel für Zeitungen geschrieben und hatte noch nie Probleme. Heute dünkt mich wird vieles verboten und verordnet. Wir leben in einer Zensur. Schon die fremden Herren in Brüssel sagen uns was wir dürfen und was nicht.

Mögliche Konsequenzen bei Veröffentlichungen ohne Rechtfertigungsgrund.
Personen, deren Bilder ohne Rechtfertigung veröffentlicht wurden, können sich jederzeit gegen die Veröffentlichung wehren und ihre Ansprüche nötigenfalls mittels Zivilklage geltend machen. Kommt das Gericht zum Schluss, dass eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung vorliegt, weil die Fotos ohne Einwilligung oder überwiegendes öffentliches bzw. privates Interesse veröffentlicht wurden, so kann es nebst der Entfernung bzw. Vernichtung der fraglichen Bilder auch die Bezahlung von Schadenersatz und/oder einer Genugtuung anordnen. Finanzielle Konsequenzen können sich aber auch daraus ergeben, dass bereits hergestellte Druckerzeugnisse wie Broschüren oder Flyer vernichtet werden müssen. Zudem muss damit gerechnet werden, dass die Gerichtskosten sowie die Partei-kosten des Klägers (insbesondere die Kosten für die anwaltliche Vertretung) zu übernehmen sind.

Ja, die Welt wird zunehmend undemokratischer. Die Kontrollen und Zensur im Internet werden immer strenger. Die Plattformen wie Google, YouTube sowie Facebook lassen grüssen...

In China habe ich gelesen sind bereits Apps und Social-Media wie wir sie kennen verboten und bereits gesperrt worden... das millionenfache Posten von Personenbildern geschieht heutzutage leider sehr achtlos. Da passiert es schon einmal, dass ein Betriebsleiter in einem Social Media-Bereich ein Foto eines seiner Mitarbeiter auf einer Veranstaltung findet, obwohl der Kollege eigentlich "schwer erkrankt zu Hause im Bett liegt".

Auch das großzügige Veröffentlichen vieler privater Bilder auf eigenen Internetseiten und in den Social Media geschieht leider viel zu achtlos. Das ist einigen Personen dann auch erst klar geworden, wenn sie zBsp. bei Bewerbungsgesprächen auf "dieses oder jenes" angesprochen wurden.

Das Verlangen von Bild-Löschungen mittels gerichtlicher Klagen ist daher nicht unbedingt ein Freizeitsport. Wenn ich irgendwo privat bin, werde von anderen Personen (mit)fotografiert und im Web veröffentlicht, kann das durchaus meine persönlichen Rechte beeinträchtigen. Ich könnte beispielsweise in einer Umgebung gesehen worden sein, die (evtl. falsche) Schlüsse auf meine persönlichen Neigungen oder politische Auffassung zulässt.

Das Fachgebiet des Urheberschutzes ist aber ebenso wichtig, kompliziert und manchmal auch schwer verständlich. Es betrifft nicht nur Personenabbildungen.

Allein das Nennen von geschützten Markennamen wie z.B. ... (darf ich ja leider nicht nennen) in Internetseiten, die mit dem Gegenstand, auf den sich der Markenname bezieht, gar nichts zu tun haben, kann teuer werden. Es gibt einige Rechtsanwaltkanzleien, die sich dieses Gebiet als einträgliche Quelle erschlossen haben. Sie suchen nach solchen Namen und legen den Veröffentlichen eine Unterlassungsklage auf den Tisch. Neben dem Entfernen der entsprechenden Wörter kommt auf die Verursacher auch die Zahlung einiger Tausend Franken dazu.

Zurzeit der Papierfotos gab es auch schon Gesetze zum Schutz der Persönlichkeit, doch die Reichweite der Bilder war relativ beschränkt. Auch Lokalzeitungen oder Fachzeitschriften erreichen nie so viele Menschen wie die modernen elektronischen Medien. Da war allein die Möglichkeit, dass jemand sich auf einem Bild ungewollt wiederfindet, viel geringer.

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