Eine Gemeinde nimmt es mit den Baurecht nicht allzu genau
Ein Ferienhaus ausserhalb der Bauzone wird mehrmals umgebaut. Zwar mit dem Segen der (alten) Gemeinde, aber dreimal ohne die nötige kantonale Bewilligung. Das Verwaltungsgericht ordnet den Rückbau an.
Ein Ferienhaus ausserhalb der Bauzone wird mehrmals umgebaut. Zwar mit dem Segen der (alten) Gemeinde, aber dreimal ohne die nötige kantonale Bewilligung. Das Verwaltungsgericht ordnet den Rückbau an.
25.01.21 - 04:30 Uhr
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