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Speerstrasse: Schwyz prüft Trägerschaft

Die Speerstrasse mündet von Benken her in den Reichenburger Autobahnzubringer und gehört der Linthebene-Melioration. Nun schaut der Kanton Schwyz genau hin.

Südostschweiz
29.05.20 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Ab Sommer wieder links Richtung Benken abbiegen: Das für die Speerstrasse Richtung Benken geltende Linksabbiegeverbot soll aufgehoben und durch eine provisorische Einspurstrecke sowie eine Lichtsignalanlage ersetzt werden.
Ab Sommer wieder links Richtung Benken abbiegen: Das für die Speerstrasse Richtung Benken geltende Linksabbiegeverbot soll aufgehoben und durch eine provisorische Einspurstrecke sowie eine Lichtsignalanlage ersetzt werden.
FRANZ FELDMANN

von Hans-Ruedi Rüegsegger

Die Speerstrasse, die von Benken her in den Autobahnzubringer in Reichenburg einmündet, ist mittlerweile weit über die Region hinaus bekannt. So erlangte die Einmündung der Strasse unrühmliche Bekanntheit als Unfallschwerpunkt. Lange dauerte es, bis das Bundesamt für Strassen (Astra) Massnahmen ergriff, um den Unfallschwerpunkt zu entschärfen. Das Astra hatte aber schon vor Jahren vom Schwyzer Tiefbauamt gefordert, die Trägerschaft der Speerstrasse zu ändern und die Einmündung in den Autobahnzubringer neu zu gestalten.

Die Besitz- und Zuständigkeitsbereiche sind allerdings verzwickt. Der Bund und somit das Astra ist zuständig vom Vollanschluss einer Autobahn samt «Verbindungsstrecke bis zur nächsten leistungsfähigen Kantons-, Regional- oder Lokalstrasse, soweit diese hauptsächlich dem Verkehr zur Nationalstrasse dienen, einschliesslich Verzweigungen oder Kreisel.» Das steht in der Nationalstrassenverordnung vom November 2007. Die Speerstrasse gehört aber der Linthebene-Melioration, somit mündet eine Privatstrasse direkt in einen Autobahnzubringer.

«Kanton muss übernehmen»

In einer im Oktober eingereichten Motion fordern Kantonsrat Roger Brändli (CVP, Reichenburg) und 51 Mitunterzeichnende, die Trägerschaft der Speerstrasse neu zu regeln. Als neue Trägerschaft käme «die Gemeinde Reichenburg, der Bezirk March oder allenfalls der Kanton Schwyz» infrage, schreibt der Schwyzer Regierungsrat in seiner Antwort. Klar sei, dass nach einem definitiven Umbau des Knotens Speerstrasse das Eigentum und die Verantwortlichkeit des Astra auch dort ende, heisst es in der Antwort weiter. Und: «Somit wird das Strassenstück ab dem Knoten Speerstrasse bis zur Hauptstrasse durch den Kanton Schwyz übernommen werden müssen.»

Der Schwyzer Regierungsrat verweist in seiner Antwort weiter auf das Postulat «Anpassung Kantonsstrassennetz an die aktuellen Gegebenheiten», das der Kantonsrat im Dezember für erheblich erklärt hat. Im Rahmen dieser Revision der Strassengesetzgebung soll auch die Situation der Speerstrasse überprüft werden.

Übergangslösung ab Sommer

Bis die Zuständigkeiten geklärt und eine definitive Gestaltung des Knotens umgesetzt sind, realisiert das Astra eine Übergangslösung. Die erste Massnahme – ein Linksabbiegeverbot – hat viel Unmut ausgelöst. Nun erstellt das Astra auf dem Autobahnzubringer bei der Einmündung Speerstrasse eine Linksabbiegespur, die mit einer provisorischen Lichtsignalanlage ausgestattet wird. Mit dieser Variante werde die Möglichkeit einer erweiterten, definitiven Lösung nicht verhindert.

Die neue Linksabbiegespur soll im Sommer umgesetzt werden. Damit werden die beiden Linksabbiegeverbote wieder aufgehoben.

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