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Vermisst und nie gefunden

Trotz Vermisstmeldungen und Suchaktionen gibt es in der Südostschweiz mehrere Personen, die seit Jahren vermisst werden. Alleine im Kanton Graubünden werden aktuell fünf Menschen öffentlich als vermisst ausgeschrieben, teils seit über sieben Jahren.

Südostschweiz
26.09.19 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit

Ruth Bolli, Baltermia Giusep Demarmels, Andreas Scherrer: Sie alle und noch weitere gelten gemäss der Webseite der Kantonspolizei Graubünden derzeit als vermisst. Lediglich zwei der insgesamt sieben Bündner Vermisstmeldungen auf der Webseite sind mit dem Jahr 2019 datiert. Alle anderen datieren aus den Jahren 2012 bis 2017. Und das sind nicht alle Personen, von denen jegliche Spur fehlt.

Über hundert Fälle

Anita Senti, Mediensprecherin der Kantonspolizei Graubünden, erklärt, wie die Situation in Graubünden aussieht: Vermisstenfälle werden seit 1945 statistisch erfasst. «Viele der aufgeführten Personen sind von Touren im Gebirge, insbesondere in Gletschergebieten, nicht zurückgekehrt. Es handelt sich hierbei um über hundert Fälle. Darunter sind auch Personen, welche nicht sicher im Kanton vermisst werden.» Bei letzteren handelt es sich um Ausländer, welche sich zuletzt im Kanton aufhielten.

Seit dem 4. Juli 2012 wird beispielsweise der Ungare Zalan Balogh vermisst. Er arbeitete in Flims und sollte mit dem Zug nach Mailand und von dort nach Ungarn fliegen. Den Flug trat er allerdings nie an und seine Spur verliert sich auf dem Churer Postautodeck. So oder ähnlich lesen sich viele der älteren Vermisstmeldungen auf der Webseite der Kantonspolizei Graubünden.

Gut zwei Dutzend Personen gelten laut Senti in Graubünden seit dem Jahr 2000 als vermisst. Nicht alle vermissten Personen wurden also als vermisst ausgeschrieben.

«Nicht für jede vermisste Person wird eine sogenannte Öffentlichkeitsfahndung geschaltet», sagt Senti. Sei es, weil beispielsweise bei Jugendlichen davon abgeraten wird oder weil es nicht als sinnvoll beurteilt wird. «Eine Öffentlichkeitsfahndung muss immer von Angehörigen bewilligt werden.»

Anders die Situation in Glarus

Anders sieht es bei der Kantonspolizei Glarus aus. Dort weist die Webseite keine aktuellen Vermisstmeldungen aus. Dies hat mit der oben genannten Thematik zu tun, dass längst nicht alle Vermisstmeldungen öffentlich gemacht werden.

Geht eine Vermisstmeldung bei der Kantonspolizei Glarus ein, wird in Absprache mit den Angehörigen entschieden, ob die Vermisstmeldung an die Medien weitergeleitet wird. «Viele Vermisstmeldungen klären sich innert kurzer Zeit und somit kommt es gar nicht erst zu einer Öffentlichkeitsfahndung», sagt Daniel Menzi von der Kantonspolizei Glarus.

Die letzte Öffentlichkeitsfahndung gab es in Glarus 2018. Wenig später stellte sich damals heraus, dass der Vermisste beim Wandern tödlich verunglückt war. Folglich gilt im Kanton Glarus aktuell niemand als «vermisst», wobei die Details in den Begrifflichkeiten liegen.

So sind beispielsweise zwei andere Personen im Kanton Glarus seit 2003 respektive 2009 nicht auffindbar, aber weil sie zwischenzeitlich von einem Gericht als «verschollen» erklärt wurden, fallen sie aus der Statistik der «Vermissten».

Vermisst und verschollen

Aber wie sieht der Prozess nach einer Vermisstmeldung genau aus?

Wird die vermisste Person trotz aller Massnahmen nicht gefunden, wird der Fall aktenkundig gemacht. Das bedeutet, es wird ein Rapport erstellt.

Weiter wird die vermisste Person im automatisierten Fahndungssystem des Bundes RIPOL ausgeschrieben (französisch Abkürzung für Recherches informatisées de police). Das Fahndungssystem RIPOL umfasst Datenbanken für Personenfahndungen, aber auch Fahrzeugfahndungen, Sachfahndungen und ungeklärte Straftaten.

Verschiedene Behörden können zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Daten mittels Abrufverfahren direkt abfragen, beispielsweise die fedpol, die Bundesanwaltschaft, die Eidgenössische Zollverwaltung oder Polizeibehörden der Kantone. Würden die Personen also an einem Flughafen oder in einer Polizeikontrolle angehalten, würde man die Vermissten als solche erkennen.

Die Daten über Vermisstmeldungen werden bis zum Ablauf der Gültigkeit aufbewahrt, jedoch höchstens bis zum 100. Altersjahr.

Anita Senti erklärt: «Die Verschollenenerklärung muss durch die Angehörigen in die Wege geleitet werden. In solchen Fällen muss die Kantonspolizei gegenüber anderen Behörden oder Institutionen bestätigen, dass die entsprechende Person noch immer vermisst wird (Rapport, RIPOL-Ausschreibung).»

Bei neuen Erkenntnissen, wie beispielsweise dem Fund von Knochen, kann die Kantonspolizei die Ermittlungen wieder aufnehmen. Für solche Fälle erhebt der Kriminaltechnische Dienst bei den meisten Vermisstenfällen im Voraus die sogenannten ante mortem Daten, wie beispielsweise DNA-Profile der Eltern und der vermissten Person, aber auch Fingerabdrücke oder Zahnschemen. Beim Fund von Kleidung oder Ausrüstungsgegenständen könne mit dem Signalement, das zum Zeitpunkt des Verschwindens angegeben wurde, verglichen werden. (nua/bae)

Wenn man selbst ein Kleidungsstück oder sogar ein Körperteil findet, ist es wichtig, dass man die Fundstücke fotografiert, den Ort markiert und die Informationen der lokalen Polizei weiterleitet.

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