Kanton will ÖV eine Stufe tiefer regeln
Mit seinem Memorialsantrag wehrt sich der Dorfverein Sool gegen die Abschaffung der Buslinie Sool–Schwanden. Der Kanton möchte dem Verlangen des Vereins zwar nachkommen, aber nur auf Gesetzesstufe.
Mit seinem Memorialsantrag wehrt sich der Dorfverein Sool gegen die Abschaffung der Buslinie Sool–Schwanden. Der Kanton möchte dem Verlangen des Vereins zwar nachkommen, aber nur auf Gesetzesstufe.
von Johanna Burger
Leere Busse liessen schon vermuten, was eine Wirkungsanalyse 2017 bestätigte: Auf einigen Glarner Buslinien können die verkauften Billette den Betrieb der Linie bei Weitem nicht decken. Die Regierung reagierte daraufhin und stellte in Aussicht, dass einige Routen des öffentlichen Verkehrs nicht mehr bedient werden sollten.
So auch jene, die Sool an Schwanden anbindet. Bereits im Dezember dieses Jahres sollte dieser Busbetrieb eingestellt werden.
Darüber war der Dorfverein Sool jedoch überhaupt nicht glücklich, und er reichte im vergangenen Jahr einen Memorialsantrag ein. In seinem Antrag «Öffentlicher Verkehr für alle Gemeinden» fordert der Verein, dass der Kanton und die Gemeinden sich verpflichten sollen, für einen Anschluss aller Dörfer an den öffentlichen Verkehr zu sorgen – und zwar unabhängig von wirtschaftlichen Kriterien.
Der Dorfverein Sool fordert dabei, seine Anliegen in der Verfassung zu verankern. Ein Blick in die Verfassungen anderer Deutschschweizer Kantone zeigt jedoch: Die Erschliessungspflicht von Dörfern in der Kantonsverfassung ist ungewöhnlich. Daher schlägt der Regierungsrat gemäss seiner Mitteilung von gestern vor, das Anliegen des Vereins wenn schon, dann in einem Gesetz festzuhalten. «Ein Gesetz beinhaltet konkrete Ausführungen wie jene Forderung des Dorfvereins. Die Verfassung ist dafür nicht der richtige Ort», erklärt Ratsschreiber Hansjörg Dürst.
Regierung legt zwei Vorschläge auf den Tisch
Dafür schlägt die Regierung nun zwei Varianten einer Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vor. Sicher soll der Wortlaut zur «Gewährung möglichst gleicher Entwicklungschancen für alle Gemeinden» neu durch die «Erschliessung aller Ortschaften mit dem öffentlichen Verkehr» ersetzt werden. Die beiden Varianten unterscheiden sich nur in einem Punkt: in der Ergänzung «unter Berücksichtigung volks- und betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte». Damit würde erstere Variante eher der Forderung der Sooler entsprechen, so Dürst. Das Gesetz mit dem ergänzten Teilsatz würde dagegen eher im Sinne des Regierungsrats sein, sagt Dürst.
Mit beiden Varianten des Vorschlags wäre die Einstellung der Buslinie zwischen Schwanden und Sool wohl kein Thema mehr, sofern die Landsgemeinde zustimmt. Inwiefern die Variante mit ergänztem Teilsatz aber eine starke Drosselung der Frequenz einiger Glarner Busverbindungen zur Folge hätte, bleibt unklar.
Die Regierung hat ihre Gegenvorschlagsvarianten nun in die Vernehmlassung geschickt. Über 20 Stellen und Personen sind nun angehalten, bis zum 31. August Stellung zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zu beziehen.
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