Glarner Jäger wollen Schnellbleiche verhindern
Die Jägerfraktion im Landrat will verhindern, dass neue Jäger ihre Prüfung husch, husch im Nachbarland ablegen können.
Die Jägerfraktion im Landrat will verhindern, dass neue Jäger ihre Prüfung husch, husch im Nachbarland ablegen können.
Der Kanton Glarus anerkennt die Jägerprüfungen anderer Kantone und seit einigen Jahren auch der Nachbarländer Deutschland, Österreich und Liechtenstein. Doch offenbar lässt die Glarner Jagdverordnung ein Schlupfloch für Schlaumeier.
Durch diese Lücke kommen junge Jäger ennet der Grenze mit wesentlich weniger Aufwand zur Jagdreife, haben vier Landräte und Jäger festgestellt. Sie, Martin Landolt (BDP, Näfels), Rolf Elmer (BDP, Elm), Ernst Müller (CVP, Mollis) und Markus Schnyder (SVP, Netstal), wollen dieses Schlupfloch nun mit einer Motion schliessen.
Bekenntnis gefordert
Grundsätzlich soll weiterhin eine Glarner Jägerprüfung machen müssen, wer im Kanton Glarus wohnt und im Kanton Glarus jagen will. Nicht mehr möglich sein soll es, «in so genannten Jagdschulen im grenznahen, deutschsprachigen Ausland innert weniger Wochen ‹kompakte Ausbildungen› zu absolvieren». Weshalb der Regierungsrat die Jagdverordnung präziser fassen solle.
Denn diese Ausbildungen seien in keiner Weise mit dem Glarner Jagdlehrgang vergleichbar, begründen die Motionäre. Müssten doch hierzulande die künftigen Jäger eine rund anderthalbjährige Ausbildung machen und dabei etwa die Wildhüter begleiten und vielfältige Hegetätigkeiten leisten. «Damit bekennen sich Jägerinnen und Jäger klar zu einem ganzjährigen Engagement und qualifizieren sich als Botschafter für die Natur.»
Künftig soll einerseits die (ausländische) Jägerprüfung dem Glarner Fähigkeitsausweis nur noch gleichgestellt werden, wenn ein Staatsangehöriger aus einem der drei Länder das Glarner Jagdpatent lösen will. Für alle anderen Landsleute inklusive Glarner soll es andererseits die Anerkennung der Jägerprüfung nur noch dann geben, wenn der Inhaber mindestens drei Jahre im betreffenden Nachbarland gewohnt und dort Jagderfahrung gesammelt hat. Nie sei es aber darum gegangen, dass die Regelung die Glarner Jägerprüfung zu umgehen ermögliche.
Ebenfalls anerkannt werden sollen weiterhin die Jägerprüfungen der anderen Schweizer Kantone. Sie würden mit harmonisierten Ausbildungen und Prüfungen absolviert, schreiben die Motionäre. Die meisten Kantone halten ausserdem Gegenrecht und anerkennen die Glarner Jägerprüfung.
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