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Aufschub bei Zoll-Rückzahlungen? Niederlage für Trump vor Gericht

Die US-Regierung von Donald Trump ist vor einem Berufungsgericht damit gescheitert, die Rückzahlung milliardenschwerer Zolleinnahmen vorläufig aufzuschieben.

Agentur
sda
03.03.26 - 05:50 Uhr
Wirtschaft
Das höchste US-Gericht bescherte US-Präsident Donald Trump kürzlich ein Zolldebakel. Eine weitere Gerichtsentscheidung macht es nicht besser. (Archivbild)
Das höchste US-Gericht bescherte US-Präsident Donald Trump kürzlich ein Zolldebakel. Eine weitere Gerichtsentscheidung macht es nicht besser. (Archivbild)
KEYSTONE/AP/Mark Schiefelbein

Das Bundesberufungsgericht (United States Court of Appeals for the Federal Circuit) wies am Montag einen Antrag zurück, den Beginn des Verfahrens zur Rückerstattung um mehrere Monate zu verzögern.

Hintergrund ist das Urteil des Obersten US-Gerichts, das bestimmte von der Regierung verhängte Zölle für rechtswidrig erklärt hatte. In der Folge könnten Importeure Anspruch auf Rückzahlungen in Milliardenhöhe haben. Die Regierung argumentierte in einem am Freitag eingereichten Antrag, es bestünden noch offene Rechtsfragen, die zunächst geklärt werden müssten.

Mit der Entscheidung vom Montag bleibt es jedoch dabei, dass das Verfahren vor dem Handelsgericht, dem U.S. Court of International Trade, fortgesetzt wird. Dies soll nun festlegen, wie und in welchem Zeitrahmen die Rückzahlungen abgewickelt werden.

Trumps Niederlage vor dem Supreme Court

Im Februar hatte US-Präsident Donald Trump im Streit um seine aggressive Zollpolitik eine Niederlage vor dem Supreme Court kassiert. Die Entscheidung schränkt präsidiale Befugnisse in der Handelspolitik, die Trump bislang für sich beansprucht hatte, stark ein. Betroffen sind alle Zölle, die Trump unter Berufung auf das Notstandsgesetz IEEPA etabliert hatte.

Die Richter stellten klar, dass das US-Parlament allein die Befugnis hat, Steuern und Zöllen zu erheben. Das Notstandsgesetz ermächtige den Präsidenten zwar, bei nationalen Notlagen den Aussenhandel zu regulieren, aber nicht zur Erhebung von Zöllen.

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