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Samsung-Erbe Lee muss erneut ins Gefängnis

Dem südkoreanischen Technologiegiganten Samsung Electronics droht ein Machtvakuum. Vize-Verwaltungsratschef Jay Y. Lee wurde am Montag wegen Bestechung eines Mitarbeiters der ehemaligen Präsidentin Park Geun Hye zu einer zweieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Agentur
sda
18.01.21 - 09:34 Uhr
Wirtschaft
Samsung-Erbe Lee muss erneut ins Gefängnis
Samsung-Erbe Lee muss erneut ins Gefängnis
KEYSTONE/EPA/KIM CHUL-SOO

Die Richter des Seouler Obersten Gerichts befanden ihn am Montag der Bestechung, Unterschlagung und Verheimlichung von kriminellen Erträgen im Wert von etwa 8,6 Milliarden Won (6,4 Millionen Euro) für schuldig. Der 52-Jährige war in dem Fall bereits 2017 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, kam jedoch nach einem Jahr frei. 2019 hatte der Oberste Gerichtshof eine Überprüfung angeordnet. Die Samsung-Aktien fielen am Montag um 3,4 Prozent und damit so stark wie zuletzt vor fünf Monaten.

Für Samsung Electronics kommt die Haftstrafe, die sich wegen der bereits abgesessenen Zeit auf eineinhalb Jahre reduziert, zur Unzeit. Der Technologiekonzern, der neben Speicherchips und Smartphones auch Haushaltsgeräte herstellt, kämpft um seine Spitzenposition als Smartphone-Branchenführer und will von Lieferengpässen im Chipmarkt profitieren.

Lees Vater und Firmen-Patriarch Lee Kun Hee ist im Oktober gestorben. Durch die Haftstrafe wird es dem einzigen Sohn nicht möglich sein, weiterhin das Geschehen bei der Samsung-Gruppe zu kontrollieren und Einfluss auf die anstehende Restrukturierung des komplizierten Firmengerüsts aus mehr als 60 Tochtergesellschaften zu nehmen. Hinzu kommen Nachfolgedebatten rund um die Machtübergabe an Jay Lees Kinder sowie weitere Probleme. So musste Samsung-Electronics-Chairman Lee Sang Hoon wegen der Behinderung der Arbeit von Gewerkschaften ins Gefängnis.

Um Kritikern Wind aus den Segeln zu nehmen, hatte Jay Lee auch einen unabhängigen Prüfungsausschuss eingesetzt. Allerdings habe dieser bisher noch nicht seine volle Wirkung entfaltet, urteilten die Richter.

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