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Zurich muss Kosten für Betriebsschliessungen in UK nicht decken

Der Versicherer Zurich kann aufatmen. Er muss in Grossbritannien Schäden, die aus Betriebsschliessungen infolge des Corona-«Lockdown» entstanden sind, nicht decken. Dies habe ein Gericht entschieden, teilte die Zurich am Dienstagabend mit.

Agentur
sda
15.09.20 - 19:00 Uhr
Wirtschaft
Der britische High Court betätigt die Position des Versicherer Zurich bezüglich Entschädigungen für Corona-bedingte Betriebsschliessungen. (Archivbild)
Der britische High Court betätigt die Position des Versicherer Zurich bezüglich Entschädigungen für Corona-bedingte Betriebsschliessungen. (Archivbild)
KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Das britische High Court hat nämlich bestätigt, dass die von der Zurich verwendeten Formulierungen in Versicherungspolicen keine Deckung für Betriebsunterbrechungen infolge des Covid-19-Ausbruchs bieten. Die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA hatte sich zur Klärung der Fragen an das Gericht gewandt.

Das Urteil werde zudem durch die begrenzte Anzahl der bisher bei Zurich UK eingegangenen Schadensersatzforderungen in Zusammenhang mit Betriebsunterbrechungen in Grossbritannien gestützt, erklärte der Versicherer. Auch die Zahl der Anfechtungen bezüglich der Versicherungsdeckung sei «sehr gering» gewesen.

Ganz raus ist die Zurich aber noch nicht. Denn das High Court hat die Versicherungsklauseln von acht Assekuranzen geprüft, wie ein Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP sagte. Insgesamt wurden 21 verschiedene Klauseln unter die Lupe genommen.

Corona-Kosten etwas höher

Und weil die Zurich auch Versicherungen über Broker verkaufe, deren Klauseln der Prüfung eventuell nicht standgehalten haben, könnten doch noch Kosten auf den Schweizer Konzern zukommen.

Die Zurich hatte im ersten Semester für die Kosten, welche die Pandemie im ganzen Jahr 2020 verursachen dürfte, 750 Millionen Dollar verbucht. Dieser Betrag dürfte nun «wohl etwas höher ausfallen», sagte der Sprecher zu AWP. Es sei jedoch nicht mit einem «materiellen» Betrag zu rechnen.

Entsprechend werde sich das Gerichtsurteil «nicht wesentlich» auf das Ergebnis 2020 auswirken.

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