Baukartell: Kanton verliert vor Bundesverwaltungsgericht
Der Kanton Graubünden darf keinen Einblick in eine Sanktionsverfügung gegen einige Baufirmen haben, welche an den Preisabsprachen beteiligt waren. Dies hat die Wettbewerbskommission Weko beschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht gibt ihr nun Recht.
Der Kanton Graubünden darf keinen Einblick in eine Sanktionsverfügung gegen einige Baufirmen haben, welche an den Preisabsprachen beteiligt waren. Dies hat die Wettbewerbskommission Weko beschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht gibt ihr nun Recht.
Auch drei Baufirmen im Münstertal waren bei den Preisabsprachen im Bündner Baugewerbe involviert. Wie die Nachrichtenagentur «sda» schreibt, haben sie zwischen 2004 und 2012 bei öffentlichen Ausschreibungen die Preise im Hoch- und Tiefbau untereinander ausgehandelt und dadurch den Wettbewerb ausgehebelt. Da sie sich selbst angezeigt hatten, hatte die Weko gegen zwei der Firmen nie Sanktionen eingeleitet. Das Verfahren gegen ein weiteres Unternehmen wurde eingestellt.
Mitte Juli dieses Jahres teilte die Weko schliesslich die Sanktionsverfügung mit, woraufhin der Kanton Graubünden mit einem Gesuch umfassende Akteneinsicht beantragte. Der Kanton verlangte Zugang zu allfälligen Beweismitteln und zu den Verfahrensakten. Die Weko habe dies aus Datenschutzgründen abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht stimmt diesem Entscheid nun zu, wie es weiter heisst.
Die Weko habe nach den gesetzlichen Vorgaben gehandelt, als sie die Sanktionsverfügung publizierte. Personennamen sowie Geschäftsgeheimnisse seien geschwärzt worden. Deshalb müssten die Daten nicht weiter offengelegt werden, teilte das Bundesgericht mit.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sei noch nicht rechtskräftg, so die «sda». Es kann vor dem Bundesgericht in Lausanne angefochten werden.
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