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UBS in Frankreich mit 3,7 Milliarden Euro gebüsst

Im Prozess am Pariser Strafgerichtshof gegen die UBS, in dem es im Kern um den Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung geht, haben die Richter am Mittwoch ihr Urteil verkündet. Die Bank muss eine hohe Busse und Schadenersatzzahlungen leisten.

Agentur
sda
20.02.19 - 14:42 Uhr
Wirtschaft
Die UBS wurde von der Pariser Justiz zu einer milliardenhohen Strafe verdonnert.(Archivbild)
Die UBS wurde von der Pariser Justiz zu einer milliardenhohen Strafe verdonnert.(Archivbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die grösste Schweizer Bank wurde von den Richtern schuldig gesprochen und muss eine rekordhohe Busse von 3,7 Milliarden Euro bezahlen. Auch die französische UBS-Tochter wurde für die obigen Vergehen schuldig gesprochen und zu einer Busse von 15 Millionen Euro verurteilt. Das Gericht sprach von einem «aussergewöhnlich schweren» Vergehen der Bank.

Ausserdem muss die Bank Schadenersatzzahlungen in Höhe von 800 Millionen Euro an den französischen Staat zahlen. Dieser hatte 1,5 Milliarden gefordert. Der Anwalt der Republik hatte den Aufbau eines ausgeklügelten Betrugs- und Geldwäschereisystems beanstandet. Im Juli 2014 hatte die UBS bereits eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen müssen.

Begonnen hatte der Prozess gegen die UBS am 8. Oktober. Vor dem französischen Strafgericht musste sich die Grossbank gegen die Vorwürfe der Geldwäscherei und unerlaubten Anwerben von Kunden verteidigen. Auf der Anklagebank sassen auch sechs gegenwärtige und ehemalige UBS-Manager.

Die Bank habe französische Kunden dazu angestiftet, Gelder am Fiskus vorbeizuschmuggeln, warf die Staatsanwaltschaft der Bank vor. Zwischen 2004 und 2012 seien in Frankreich Kunden von Bankern aus der Schweiz angeworben worden, was das französische Recht als illegal taxiert.

Die Tochter UBS France soll für die Anwerbung reicher Kunden exklusive Anlässe organisiert haben. So wurden die Kunden etwa ans Tennisturnier Roland Garros, Golfturniere oder Konzertabende eingeladen.

Die UBS hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen und will nun Berufung einlegen, wie sie angekündigt hat. In einer früheren Stellungnahme hatte die Bank festgehalten, dass sie «klare und präzise Argumente» vorgebracht habe und der «Anklage die Grundlage für diesen Fall» fehle.

Die UBS hat gemäss ihrem Geschäftsbericht per Ende 2018 für die Bereiche «Global Wealth Management» und «Personal & Corporate Banking» Rückstellungen über 716 Millionen US-Dollar getätigt.

An der Börse hat die UBS-Aktie stark auf die ersten News zum Urteil reagiert und verliert zur Berichtszeit um 14.40 Uhr 4,4 Prozent.

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