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Aufsichtsbehörde fordert von Bundesanwalt Gesprächs-Dokumentation

Bundesanwalt Michael Lauber soll Gespräche mit Parteien in einem Verfahren zu Handen der Akten dokumentieren. Das empfiehlt die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) in ihrem Tätigkeitsbericht 2018 im Nachgang zu Laubers Treffen mit Fifa-Chef Infantino.

Agentur
sda
25.04.19 - 11:53 Uhr
Fussball
Hanspeter Uster, Präsident der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft, präsentiert den Tätigkeitsbericht 2018.
Hanspeter Uster, Präsident der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft, präsentiert den Tätigkeitsbericht 2018.
KEYSTONE/ANTHONY ANEX

«Eine Dokumentation ist unumgänglich», sagte Hanspeter Uster am Donnerstag bei der Vorstellung des Berichts an eimner Medienkonferenz in Bern. Er kritisierte damit indirekt das Vorgehen Laubers nach dessen Gesprächen mit Gianni Infantino zum Verfahrenskomplex Fussball im Jahr 2016.

Lauber und Infantino hatten sich im Jahr 2016 zweimal informell getroffen. Das erste Treffen diente der allgemeinen Einordnung des Verfahrenskomplexes durch Lauber. Bei der zweiten Zusammenkunft standen demnach verfahrensspezifische Fragen im Hinblick auf die konkrete Herausgabe von Fifa-internen Unterlagen im Vordergrund.

Schriftlich wurde zu den Gesprächen nichts festgehalten. «Informelle Treffen kann man machen», sagte Uster. «Aber nachher muss man sie mindestens aktenmässig formalisieren.»

Nicht grundsätzlich problematisch

Die AB-BA anerkenne das Bedürfnis der Strafverfolgungsbehörden, je nach konkreter Konstellation und Komplexität der Untersuchung das weitere prozessuale Vorgehen mit Verfahrensbeteiligten abzusprechen und gegebenenfalls auch zu koordinieren, heisst es im Bericht der Behörde weiter. "Insofern erachtet die AB-BA die blosse Tatsache, dass die zwei Treffen stattgefunden haben, nicht als problematisch.

Allerdings müssten solche Treffen für alle Verfahrensparteien transparent dokumentiert werden, damit alles im Einklang mit der Strafprozessordnung passiere, sagte Uster.

Diese sieht vor, dass alle wesentlichen Verfahrenshandlungen zu protokollieren und damit zu dokumentieren sind. Ebenso verlangt sie, dass allen Parteien des Verfahrens, soweit sie ein rechtlich geschütztes Interesse haben, gleichermassen das Recht zukommt, Einsicht in die vollständigen Akten zu nehmen.

Gespräche ausführlich protokollieren

Deshalb hat die AB-BA die Empfehlung erlassen, dass der Bundesanwalt Gespräche mit Parteien oder anderen Verfahrensbeteiligten zu Handen der Verfahrensakten dokumentiere - dabei sollen der Ort, die Zeit, das Datum, die Beschreibung der Funktionen anwesender Personen, das Ziel und der wesentliche Inhalt der Gespräche protokolliert werden. Ob die Empfehlung umgesetzt wurde, soll Ende 2019 kontrolliert werden.

Lauber habe gegenüber der AB-BA versichert, sich künftig daran zu halten, sagte Uster. Allerdings mit einem Vorbehalt: Der Bundesanwalt wolle erst die Rechtsprechung des Bundesstrafgerichts dazu abwarten.

Unklarheit über drittes Treffen

Zu einem möglichen dritten Treffen im Jahr 2017 sagte Uster, dabei gehe es um eine «andere Kategorie von Fragestellung». Derzeit prüft die AB-BA, ob eine Disziplinaruntersuchung eingeleitet werden soll. Die Vorabklärungen dazu sollen in der ersten Maiwoche abgeschlossen werden.

Zu klären sei, warum Lauber die Frage, ob es nach 2016 weitere Gespräche mit der Fifa oder Uefa gegeben habe, mit einem Nein beantwortet habe, sagte Uster. «Zu klären ist auch, aus welchen Gründen alle anderen bisher befragten Personen sich nicht mehr an diesen Termin erinnern können.» Um welche Personen es sich dabei handelt, gab Uster nicht bekannt.

Er betonte, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit absoluter Gewissheit klar sei, dass es wirklich ein drittes Treffen zwischen Infantino und Lauber gegeben hat. Mehr könne er dazu nicht sagen. Uster deutete aber an , dass er gewisse Informationen habe, die daran zweifeln lassen könnten, dass das Gespräch wirklich stattgefunden hat.

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