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Zürcher Polizistin angefahren: Gericht verhängt über elf Jahre

Das Zürcher Bezirksgericht hat den 20-jährigen Mann, der auf dem Strichplatz eine Polizistin angefahren und mitgeschleift hatte, zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und drei Monaten verurteilt, unter anderem wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung.

Agentur
sda
18.01.22 - 16:57 Uhr
Blaulicht
Auf dem Strichplatz in Zürich-Altstetten fuhr ein junger Lenker vor zwei Jahren eine Polizistin an und schleifte sie 16 Meter weit mit. Sie leidet heute noch unter den Folgen. (Symbolbild)
Auf dem Strichplatz in Zürich-Altstetten fuhr ein junger Lenker vor zwei Jahren eine Polizistin an und schleifte sie 16 Meter weit mit. Sie leidet heute noch unter den Folgen. (Symbolbild)
KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Der Richter verurteilte ihn zusätzlich zur unbedingten Freiheitsstrafe zu einer ambulanten Massnahme zur Behandlung von psychischen Störungen. Mit seinem Urteil blieb das Gericht somit unter dem Antrag des Staatsanwaltes, der eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren wegen versuchten Mordes gefordert hatte. Sein Anwalt plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Mit Kollegen auf dem Strichplatz

Der Beschuldigte gab an, dass er sich nicht mehr richtig erinnern könne, was damals am 28. Februar 2020 auf dem Strichplatz genau passiert sei. Die Tatsachen sind jedoch unbestritten: Er fuhr zusammen mit Kollegen auf den Strichplatz, im gestohlenen Auto seines Vaters.

Nachdem einer der Insassen Fotos von Prostituierten gemacht hatte, wollten Stadtpolizisten das Auto kontrollieren. Der junge Mann stoppte den SUV, fuhr brüsk rückwärts, stoppte und beschleunigte, wobei das linke Vorderrad die Polizistin erwischte.

Bein beinahe abgetrennt

Sie prallte zuerst auf die Motorhaube und dann zu Boden, wobei sich ihr rechtes Bein im vorderen Radkasten verklemmte. Während der Lenker weiter beschleunigte, wurde die Frau knapp 16 Meter mitgeschleift. Als ihr Bein sich löste, wurde es vom Hinterrad des Fahrzeugs überrollt und beinahe abgetrennt.

Die Frau schwebte lange Zeit in Lebensgefahr und kann nach wie vor nur mit reduziertem Pensum im Innendienst arbeiten.

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