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Stoosbahnen-Angestellte nach Sesselabsturz in Schwyz vor Gericht

Drei Angestellte der Stoosbahnen haben sich am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Schwyz verantworten müssen. Der Vorwurf: Fahrlässige Tötung, nachdem im Februar 2020 am Fronalpstock ein Mann gestorben ist, dessen Sessel mit einem Seil kollidierte und abstürzte.

Agentur
sda
23.11.22 - 15:50 Uhr
Blaulicht
Beim Absturz eines Sessels auf dem Stoos SZ kam eine Person ums Leben - nun musste sich das Gericht mit dem Unglück befassen. (Archivbild)
Beim Absturz eines Sessels auf dem Stoos SZ kam eine Person ums Leben - nun musste sich das Gericht mit dem Unglück befassen. (Archivbild)
KEYSTONE/URS FLUEELER

Die Staatsanwaltschaft klagte die drei Männer auch wegen mehrfacher fahrlässiger schwerer Körperverletzung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung an. Für den damaligen Betriebsleiter forderte sie eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten.

Ein Betriebsmitarbeiter soll mit sieben Monaten bedingt und ein Pistenfahrzeugfahrer mit einer bedingten Geldstrafe belegt werden, wie aus der Anklageschrift hervorgeht, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorlag.

Beim Unglück vor bald drei Jahren kehrten am späten Abend zehn Personen mit dem Sessellift von einem Firmenausflug vom Fronalpstock auf den Stoos SZ zurück. Ein Bahnmitarbeiter, der nichts von dieser Extrafahrt wusste, begab sich mit einem Fahrzeug auf die Piste und sicherte dazu das Gefährt mit einem Windenseil.

Fehlende Schutzvorkehrungen

Ein Sessel mit vier Personen kollidierte mit dem Seil und stürzte zehn Meter in die Tiefe. Drei Personen verletzten sich schwer, ein 40-jähriger Mann starb später im Spital.

Der Betriebsleiter habe es unterlassen, geeignete Schutzvorkehrungen zu treffen, obwohl er wusste, dass wöchentliche Sonderfahrten stattfanden und nach Betriebsschluss und der Pistenkontrolle jeweils mehrere Fahrzeuge mit der Präparation der Skipisten beschäftigt waren, hielt die Anklage fest.

Ein Konzept für Extrafahrten habe komplett gefehlt. Der Leiter hätte die Angestellten instruieren und eine Absprache zwischen Betrieb und Pistenpräparation sicherstellen müssen. Laut Blick.ch forderte der Verteidiger des Betriebsleiters eine bedingte Geldstrafe, die zwei anderen Beschuldigten plädierten auf Freisprüche. Das Urteil wird den Parteien zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet.

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) hatte eine interne Kommunikationslücke für den Unfall verantwortlich gemacht. Für die nächtliche Fahrt der Sesselbahn sei keine Zustimmung beim Pisten- und Rettungsdienst eingeholt worden.

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