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Für Bundesgericht ist Maudet der Vorteilsannahme schuldig

Der ehemalige Genfer Staatsrat Pierre Maudet hat sich der Vorteilsannahme schuldig gemacht, als er 2015 nach Abu Dhabi reiste, um an einem Formel-1-Grand-Prix teilzunehmen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem Urteil vom 31. Oktober.

Agentur
sda
16.11.22 - 12:52 Uhr
Blaulicht
Der ehemalige Genfer Staatsrat Pierre Maudet. (Archivbild)
Der ehemalige Genfer Staatsrat Pierre Maudet. (Archivbild)
Keystone/SALVATORE DI NOLFI

Es hat eine Beschwerde der Genfer Staatsanwaltschaft teilweise gutgeheissen und weist die Sache zurück ans Kantonsgericht. In Bezug auf die Reise nach Abu Dhabi hebt es die Freisprüche von Pierre Maudet und seinem ehemaligen Stabschef Patrick Baud-Lavigne vom Vorwurf der Vorteilsannahme auf.

Auch die Freisprüche der Genfer Unternehmer Magid Khoury und Antoine Daher, welche die Reise organisiert hatten, vom Vorwurf der Vorteilsgewährung wurden aufgehoben. Dagegen bestätigt das Bundesgericht die Freisprüche der Betroffenen in Bezug auf die Finanzierung einer Umfrage.

Maudet war Anfang Januar vom Genfer Kantonsgericht freigesprochen worden. Dieses sah den Tatbestand der Vorteilsannahme als nicht erfüllt an. Die Genfer Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten für Maudet gefordert.

Der ehemalige Staatsrat reiste im November 2015 mit seiner Familie, seinem damaligen Stabschef Baud-Lavigne sowie den beiden Genfer Geschäftsleuten Khoury und Daher nach Abu Dhabi, um den Grand Prix der Formel 1 anzuschauen. Diese Reise, deren Kosten auf 50'000 Franken geschätzt werden, wurde von der Königsfamilie von Abu Dhabi bezahlt.

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