×

Bill Cosby geht nach Urteil zu Missbrauch in Berufung

Der frühere US-Fernsehstar Bill Cosby will nach seiner Verurteilung zu umgerechnet 475'000 Franken Schadenersatz wegen Missbrauchsvorwürfen in Berufung gehen.

Agentur
sda
23.06.22 - 03:20 Uhr
Blaulicht
Der ehemalige US-Schauspieler Bill Cosby geht nach der Niederlage in einem Missbrauchsprozess in die Revision. Geklagt hatte Judy Huth, die als Jugendliche von Cosby missbraucht worden sein soll. (Archivbild)
Der ehemalige US-Schauspieler Bill Cosby geht nach der Niederlage in einem Missbrauchsprozess in die Revision. Geklagt hatte Judy Huth, die als Jugendliche von Cosby missbraucht worden sein soll. (Archivbild)
KEYSTONE/AP

Das kündigte Cosbys Sprecher Andrew Wyatt am Mittwoch laut einem Bericht des Magazins «Variety» an. Die Klägerin Judy Huth werde nie Geld von dem 84-jährigen früheren Schauspieler erhalten.

Wyatt bezeichnete das Urteil in einem Zivilprozess vom Vortag zugleich als erstaunlichen Sieg für Cosby. Zwar hätten die Geschworenen im kalifornischen Santa Monica der Klägerin 500'000 Dollar Schadenersatz zugesprochen, sie hätten aber auf eine Verurteilung Cosbys zu einem zusätzlichen Strafschadenersatz verzichtet. Dieser hätte bei mehr als zehn Millionen Dollar liegen können, erklärte der Sprecher.

In Zivilverfahren in den USA werden Beschuldigte häufig zu einem über dem tatsächlichen Schaden liegenden Strafschadenersatz verurteilt, der als Strafe und zur Abschreckung gedacht ist.

Cosby war am Dienstag schuldig gesprochen worden, 1975 die damals 16-Jährige Huth sexuell missbraucht zu haben. Der Angriff hatte sich nach Huths Angaben in der berühmten Playboy Mansion zugetragen, der Villa von «Playboy»-Gründer Hugh Hefner in Los Angeles.

Der mit der Sitcom «Die Bill Cosby Show» weltberühmt gewordene Schauspieler, der dem zweiwöchigen Prozess ferngeblieben war, bestreitet jeglichen Übergriff. Es ist seine erste Verurteilung in einem Zivilverfahren.

Mehr als 60 Frauen haben Cosby des sexuellen Missbrauchs beschuldigt, allerdings sind die meisten Fälle verjährt.

Die Kommentarfunktion wurde für diesen Artikel deaktiviert.
Mehr zu Blaulicht MEHR