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Milde Strafe für Frau nach tödlichen Messerstichen gegen Partner

Eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 34 Monaten wegen eventualvorsätzlicher Tötung hat das Richteramt Bucheggberg-Wasseramt gegen eine 58-jährige Frau verhängt. Sie hatte Ende Dezember 2018 in Derendingen SO ihren Lebenspartner erstochen.

Agentur
sda
26.03.21 - 17:21 Uhr
Blaulicht
Eine Frau, die Ende 2018 ihren Mann mit einem Küchenmesser erstach, wurde vom Richteramt Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten verurteilt. (Archivbild)
Eine Frau, die Ende 2018 ihren Mann mit einem Küchenmesser erstach, wurde vom Richteramt Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten verurteilt. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Mit dem Urteil folgte das Gericht in Solothurn am Freitag weitgehend den Anträgen des Staatsanwalts. Er hatte 36 Monate teilbedingt gefordert. Es gebe keinen Anlass für einen Weiterzug, sagte er nach der Urteilseröffnung. Die Verteidigerin hatte auf Notwehr plädiert und einen Freispruch der Schweizerin gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Messerstich in den Bauch des Mannes war tragischer Schlusspunkt einer Beziehung, die zwar jahrelang gut und harmonisch war, im Sommer 2017 aber in eine Negativspirale geriet. Den Anfang machte eine heimliche Affäre des Mannes, welche von der Frau entdeckt wurde.

Von da an entwickelte sie sich zum «Kontrollfreak», wie sie selber vor Gericht sagte. Sie misstraute dem Mann, kontrollierte ihn, spionierte ihm nach und machte auch vor seinen Handy- und eMail-Nachrichten nicht halt. Er konterte mit Lügen, Gesprächsverweigerung und Gewaltausbrüchen.

Auch am Morgen jenes 8. Dezember 2018 war es zu einem argen Streit gekommen. Als der Mann ihr eine Pistole auf die Brust setzte, stiess die Frau ihm ein Küchenmesser in den Bauch. Getroffen wurden lebenswichtige Blutgefässe.

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