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Schwyzer Ku-Klux-Klan-Auftritt war keine Rassendiskriminierung

Die zwölf Personen, die an der Fasnacht in Schwyz als Ku-Klux-Klan verkleidet auftraten, haben sich nicht der Rassendiskriminierung schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft erliess gegen sie Strafbefehle wegen grober Belästigung.

Agentur
sda
29.11.19 - 08:55 Uhr
Blaulicht
Demonstration gegen den Ku-Klux-Klan-Auftritt an der Schwyzer Fasnacht. (Archivbild)
Demonstration gegen den Ku-Klux-Klan-Auftritt an der Schwyzer Fasnacht. (Archivbild)
KEYSTONE/URS FLUEELER

Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat die Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem Fasnachtsauftritt von zwölf Männern im März 2019 abgeschlossen, wie sie am Freitag mitteilte. Sie kam zum Schluss, dass der öffentliche Auftritt als Ku-Klux-Klan die Grenzen der an der Fasnacht geltenden Narrenfreiheit überschritten hat und Sitte und Anstand grob verletzt wurden.

Sie erlässt Strafbefehle gegen die zwölf Beteiligten wegen grober Belästigung. Die Männer müssen eine Busse bezahlen und die Verfahrenskosten tragen.

Den Straftatbestand der Rassendiskriminierung erfüllten die Beteiligten laut der Staatsanwaltschaft durch den Auftritt aber nicht, da sie nicht beabsichtigt hätten, Drittpersonen für das Gedankengut des Ku-Klux-Klans zu gewinnen.

Ermittlungen nach Beschwerden

Die Gruppe war an der Fasnacht in Schwyz in Zweierkolonne, mit brennenden Fackeln und einer Keltenkreuz-Fahne vom Hinterdorf auf den Hauptplatz marschiert. Darauf gingen bei der Polizei mehrere Beschwerden ein und Ermittlungen wurden aufgenommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Betroffenen können innert zehn Tagen Einsprache gegen den Strafbefehl erheben und die Beurteilung durch das Gericht verlangen.

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