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Bedingte Gefängnisstrafen für Unternehmer und Vorarbeiter

Das Strafgericht in Yverdon VD hat am Montag einen 60-jährigen portugiesischen Bauunternehmer im Zusammenhang mit einem tödlichen Unfall eines Arbeiters zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt. Sein Vorarbeiter erhielt zwölf Monate bedingt.

Agentur
sda
25.11.19 - 18:15 Uhr
Blaulicht
Bei einem Unfall mit einem Kran auf einer Baustelle in Villars-le-Grand VD ist ein 50-jähriger Arbeiter getötet worden. Sein Arbeitgeber und ein Vorarbeiter sind nun wegen fahrlässiger Tötung zu bedingen Gefängnisstrafen verurteilt worden. (Symbolbild)
Bei einem Unfall mit einem Kran auf einer Baustelle in Villars-le-Grand VD ist ein 50-jähriger Arbeiter getötet worden. Sein Arbeitgeber und ein Vorarbeiter sind nun wegen fahrlässiger Tötung zu bedingen Gefängnisstrafen verurteilt worden. (Symbolbild)
KEYSTONE/PETRA OROSZ

Angeklagt waren der 60-jähriger Unternehmer, ein 47-jähriger Kranführer, der sein Neffe ist, sowie ein 54-jähriger Vorarbeiter - alles portugiesische Staatsangehörige. Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung, falsche Anschuldigung, Irreführung der Justiz, Verstösse gegen die Baukunst und Begünstigung.

Der Vorarbeiter wurde für die gleichen Anklagepunkte belangt, der Kranführer lediglich wegen Irreführung der Justiz und Begünstigung. So kam der Kranführer mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 40 Franken davon.

Auf dem Zivilweg müssen der Unternehmer und der Vorarbeiter zusammen die Mutter und den Vater des Verstorbenen mit je 15'000 Franken und den Bruder mit 7500 Franken entschädigen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Unternehmer und dessen Vorarbeiter unbedingte Haftstrafen von 24 respektive 18 Monaten gefordert.

50-jähriger Arbeiter getötet

Zu dem verhängnisvollen Unfall kam es am 11. Oktober 2016 in Villars-le-Grand (VD). Der Vorarbeiter bediente an jenem Tag den Kran, ohne über die dafür notwendige Bewilligung zu verfügen. Dabei geriet die schwere Ladung aus dem Gleichgewicht und stürzte auf einen 50-jährigen Arbeiter. Der Portugiese erlag noch am selben Abend im Spital in Bern seinen Verletzungen erlag.

Die drei Angeklagten versuchten nach dem Unfall, der Polizei und der Versicherung fälschlicherweise vorzumachen, dass der diplomierte Kranführer das Baugerät bedient hatte und nicht der Vorarbeiter. Dieses Vorhaben misslang jedoch: «Es war meine Idee, um mich zu schützen», räumte der Vorarbeiter schliesslich ein.

Ungewiss ist, ob sich der Kranführer zum Zeitpunkt des Unfalls tatsächlich auf der Baustelle befand. Entgegen der Aussagen der drei Männer zeigten nämlich die Aufzeichnungen der Telefongespräche und deren Lokalisierung kurz nach dem Unfall, dass dies wenig wahrscheinlich gewesen ist.

Offenbar hatten verschiedentlich Arbeiter den Kran bedient, ohne den dafür nötigen Führerausweis zu besitzen. Demgegenüber sagte der Unternehmer, seine Befehle lauteten klar, dass niemand den Kran bedienen dürfe, ohne im Besitz des dafür notwendigen Ausweises zu sein. Er setze sich hundertprozentig für die Sicherheit seiner Angestellten ein.

Wiederholt Vorschriften missachtet

Die Unfallversicherungsanstalt Suva stellte allerdings in sechs Fällen zwischen 2004 und 2016 fest, dass in dieser Unternehmung Angestellte Kräne bedient hatten, ohne im Besitz des dafür notwendigen Führerausweises zu sein. Einer der Angestellten soll damals sogar ausgesagt haben, er sei vom Arbeitgeber dazu gezwungen worden. Dies bestritt der Unternehmer: «Ich erinnere mich nicht, jemals so etwas gesagt zu haben», gab er zu Protokoll.

Der Gerichtspräsident Donovan Thesaury bezeichnete den hauptangeklagten Unternehmer als starke, ja sogar erdrückende Persönlichkeit. Während des Prozesses sei er arrogant und gleichgültig aufgetreten. Angesichts der wiederholten Missachtung der Sicherheitsbestimmungen sei ein Unfall mit gravierenden Folgen unausweichlich gewesen. Nach dem Drama habe der Unternehmer aber nur an seine persönlichen Interessen gedacht und vermeiden wollen, für die jahrelangen Verfehlungen geradestehen zu müssen.

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