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Freispruch für französischen Geschäftsmann Tapie in Adidas-Affäre

In der sogenannten Adidas-Affäre ist der französische Geschäftsmann Bernard Tapie nach jahrelangem Rechtsstreit freigesprochen worden. Das Pariser Strafgericht urteilte am Dienstag, es gebe keine Beweise für Betrug und die Hinterziehung öffentlicher Gelder.

Agentur
sda
09.07.19 - 12:30 Uhr
Blaulicht
Der französische Geschäftsmann Bernard Tapie ist in der Adida-Affäre freigesprochen worden. (Archiv)
Der französische Geschäftsmann Bernard Tapie ist in der Adida-Affäre freigesprochen worden. (Archiv)
KEYSTONE/EPA/CHRISTOPHE PETIT TESSON

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft für Tapie gefordert. Der Anwalt des 76-Jährigen sprach von einer «gewaltigen Zufriedenheit» seines Mandanten.

Das Gericht urteilte, eine Einflussnahme Tapies auf das Urteil eines privaten Schiedsgerichts von 2008 lasse sich nicht nachweisen. Das Gericht hatte dem Geschäftsmann gut 400 Millionen Euro Schadenersatz des Staates zugesprochen, weil ihn eine damals staatliche Bank bei dem Verkauf des Sportartikelherstellers Adidas 1993 übervorteilt habe.

In dem Fall spielt auch die designierte Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB), Christine Lagarde, eine Rolle. Sie wurde 2016 wegen Beihilfe zur Veruntreuung von Staatsgeldern schuldig gesprochen, da sie das private Schiedsgericht als französische Wirtschaftsministerin anrief und nach dem Urteil zu Gunsten Tapies keine Rechtsmittel einlegte. Allerdings ging Lagarde straffrei aus.

Von jeglichem Fehlverhalten freigesprochen wurde Lagardes damaliger Stabschef und heutiger Chef des französischen Telekom-Konzerns Orange, Stephane Richard. Das Urteil sei eine «immense Erleichterung», sagte Richard zu Reportern im Gericht. Einige seiner engsten Mitarbeiter waren in Tränen aufgelöst.

In Frankreich sorgte die Adidas-Affäre für grosse Empörung: Der Verdacht stand im Raum, dass Lagarde im Auftrag des konservativen Präsidenten Nicolas Sarkozy handelte, den Tapie vor seinem Wahlsieg 2007 unterstützt hatte. Sarkozy hat eine Einflussnahme zugunsten des Geschäftsmannes aber stets bestritten.

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