×

Ex-Prostituierte erleichterte Kunden um 1,8 Millionen Franken

Das Strafgericht Vevey VD hat eine Ex-Prostituierte wegen gewerbsmässigen Betrugs und falscher Anschuldigung zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die 59-Jährige hatte einen ehemaligen Kunden um rund 1,8 Millionen Franken erleichtert.

Agentur
sda
05.02.19 - 17:45 Uhr
Blaulicht
Der Mann gab für die verurteilte Frau mehr als sein ganzes Vermögen her. (Symbolbild)
Der Mann gab für die verurteilte Frau mehr als sein ganzes Vermögen her. (Symbolbild)
Keystone/GAETAN BALLY

Ein Jahr muss die Frau absitzen, zwei Jahre der Strafe wurden bedingt ausgesprochen. Weiter muss die Frau dem Opfer 5000 Franken Schmerzensgeld bezahlen, wie aus dem Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Der pensionierte Agraringenieur ist seit seinen Treffen mit der ehemaligen Sexarbeiterin pleite.

Er habe 2008 auf eine Kleinanzeige geantwortet, sagte der 70-Jährige vor Gericht. «Ich bezahlte einmal für ihre Dienste, dann wurde es eine gute Freundschaft. Ich war zunächst in sie verliebt.»

«Wir haben uns regelmässig alle zwei Wochen gesehen», bestätigte die in Italien geborene Angeklagte, die damals fast eine Million Franken Schulden hatte. «Aber es war freundschaftlich. Er sagte von Anfang an, er wollte mir bei meinen finanziellen Schwierigkeiten helfen.»

Aufwendiger Lebensstil

Die Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten vor, das Geld des künftigen Rentners dazu benutzt zu haben, um ihren «teuren Lebensstil» aufrechtzuerhalten. So soll die Frau unter anderem mehrere Fahrzeuge und Luxuskleider gekauft haben.

Der Betrogene erklärte vor Gericht, er habe der Angeklagten rund 1,2 Millionen Franken als Investition in eine Offshore-Firma ihres Ex-Mannes übergeben, die traumhafte Renditen versprach.

Um der Frau zu helfen, verschuldete sich der Mann zudem mit 630«000 Franken bei Dritten. Zu den Gläubigern gehörte auch sein Sohn, der ihm 96»000 Franken lieh.

Der Angeklagte wollte hingegen nur eine Schuld von 44'500 Franken anerkennen, die sie zudem vollständig zurückgezahlt habe. Die Verteidigung wird vermutlich Beschwerde gegen das Urteil einlegen.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Blaulicht MEHR