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«Bodypacker» für Schlucken von über einem Kilo Kokain verurteilt

Das Kreisgericht Wil hat am Dienstag einen 53-jährigen Nigerianer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Drogenkurier hatte über ein Kilogramm Kokain in seinem Körper von Spanien in die Ostschweiz geschmuggelt.

Agentur
sda
15.01.19 - 17:29 Uhr
Blaulicht
Drogenpakete, die im Magen eines "Bodypackers" transportiert wurden. In Flawil SG stand am Dienstag ein Drogenkurier vor Gericht, der in seinem Körper 1,1 Kilogramm Kokain von Spanien in die Schweiz schmuggelte. (Symbolbild)
Drogenpakete, die im Magen eines "Bodypackers" transportiert wurden. In Flawil SG stand am Dienstag ein Drogenkurier vor Gericht, der in seinem Körper 1,1 Kilogramm Kokain von Spanien in die Schweiz schmuggelte. (Symbolbild)
KEYSTONE-SDA/GRENZWACHTKOMMANDO VI

Der Beschuldigte flog am 20. Januar 2018 mit dem Flugzeug von Barcelona nach Zürich. In seinem Körper befanden sich 55 Cocons gefüllt mit jeweils rund 20 Gramm Kokain. Mit dem Zug fuhr der Mann danach von Kloten in die Ostschweiz. In Wil, wo er die Drogen hätte übergeben sollen, wurde der «Bodypacker» von der Polizei gefasst. Die 1,1 Kilogramm Kokain in seinem Magen wiesen einen Reinheitsgehalt von 97 Prozent auf.

Er habe gewusst, dass es illegal war, das Kokain zu transportieren, sagte der Beschuldigte vor Gericht. «Ich befand mich in einer fürchterlichen Situation», sagte er. Er habe sein ganzes Geld verloren. «Man hat mich in einem Kleiderladen, in dem gearbeitet habe, betrogen.»

Er sei nach Spanien gegangen, weil er dort einen alten Kunden hatte. Er habe Secondhand-Kleider und Schuhe nach Afrika transportieren wollen. Aber er habe kein Geld für den Flug gehabt, sagte er.

«Bodypacker» musste operiert werden

«Sie hatten grosses Glück», sagte der vorsitzende Richter: «Wenn die Cocons in ihrem Körper geplatzt wären, hätten sie sterben können.» Zwei Päckchen sind nicht von selbst aus dem Körper gekommen. Der Beschuldigte musste operiert werden. Er sei das Risiko eingegangen, weil er alles verloren habe, antwortete der Beschuldigte.

Er habe bereits einmal einen Landsmann des Beschuldigten vor Gericht gehabt, erklärte der Richter. Dieser Mann habe am selben Ort in Togo gewohnt, und er habe sich auch im Secondhand-Kleiderhandel betätigt. Die Frage des Richters, ob er wisse, wer der Mann sei, verneinte der fünffache Familienvater. Er werde nie wieder Drogen schmuggeln.

Teil einer Bande

Die Staatsanwaltschaft beantragte für den Beschuldigten wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und eine Landesverweisung von zehn Jahren.

«Der Beschuldigte war kein Einzeltäter, sondern Teil einer Bande», sagte der Staatsanwalt. Seine Aufgabe sei der Transport gewesen. Für den Verkauf waren andere verantwortlich. Der Kurier habe die Drogen nicht nur transportiert, sondern auch importiert. «Er handelte aus egoistischen Motiven», so der Staatsanwalt.

Eine nicht geübte Person könne eine solche Menge von Cocons gar nicht schlucken. Die Menge weise einen Marktwert von weit über 250'000 Franken aus.

Selbst jahrelange Haftstrafen hielten den Mann nicht vor dem Drogenschmuggel ab. Der 53-Jährige war bereits 2005 in England wegen Drogenschmuggels zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden.

Zum Drogentransport gezwungen

Der Verteidiger plädierte auf eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren, davon ein Jahr zu vollziehen. Zudem sei die Landesverweisung auf fünf Jahre festzulegen.

Der Beschuldigte habe sich in der Untersuchung kooperativ verhalten und er sei umfassend geständig. Dass er ein «Bodypacker» sei, wurde nicht bestritten. Er sei aber kein Mitglied einer Bande. Er sei von zwei Hintermännern ausgenutzt worden. «Er wurde überwacht und gezwungen, so viele Cocons wie möglich zu schlucken», sagte der Verteidiger.

Seit der Verurteilung von 2005 habe es keinen weiteren Transport von Kokain gegeben. Es sei eine Notlage, ein spontaner Entschluss gewesen, die zur Straftat geführt hätten, so der Verteidiger: «Er hat sich als Packtier missbrauchen lassen und massive Todesangst durchlebt.»

Das Gericht gab sein Urteil noch am Dienstagnachmittag bekannt. Es verhängte eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Jahre Landesverweisung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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