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Mutmassliches Mafia-Mitglied soll vier Jahre hinter Gitter

Ein Italiener mit Wohnsitz im Kanton Bern soll für vier Jahre hinter Gitter. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt den Mann vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona der Mitgliedschaft der 'Ndrangheta. Die Verteidigung beantragt für einen Freispruch.

Agentur
sda
12.10.18 - 17:38 Uhr
Blaulicht
Die Bundesanwaltschaft fordert vier Jahre Freiheitsstrafe für einen Italiener wegen Mitgliedschaft in der 'Ndrangheta. Die Verteidigung will einen Freispruch. (Themenbild)
Die Bundesanwaltschaft fordert vier Jahre Freiheitsstrafe für einen Italiener wegen Mitgliedschaft in der 'Ndrangheta. Die Verteidigung will einen Freispruch. (Themenbild)
KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Die Verhandlungen am Bundesstrafgericht endeten am Freitag mit den Plädoyers von Anklage und Verteidigung. Der Prozess hatte Anfang September begonnen, wurde jedoch unterbrochen, um die Befragung eines Zeugen zu organisieren, der in Kalabrien eine Freiheitsstrafe verbüsst. Am Dienstag konnte dieser Mann befragt werden.

Zeuge in Kalabrien

Der Zeuge in Kalabrien, ein Freund des Angeklagten, wurde am Dienstag vom Gericht per Video befragt - zu sehen war er nur von hinten. Er bestätigte zwar die Anklagepunkte der Bundesanwaltschaft. Gleichzeitig hielt er aber fest, der Beschuldigte sei nicht Mitglied der 'Ndrangheta, habe sich aber immer in deren Nähe bewegt.

Die Bundesanwaltschaft sieht es anders und beschuldigt den 61-jährigen Familienvater und Grossvater, aktives Mitglied der «Ndrangheta zu sein und von 2003 bis 2011 an mehreren Aktionen der »Ndrangheta in der Schweiz und in Italien beteiligt gewesen zu sein.

Er habe eine wichtige Rolle in der Zelle von Giussano in der Lombardei gespielt. Auch habe er enge Verbindungen mit Clans der Organisation, nicht nur in der Lombardei, sondern auch im Piemont und in Kalabrien. Nicht mehr als vier Jahre Freiheitsentzug seien gerechtfertigt, weil die vorgeworfenen Taten weit zurück lägen.

Schweizer Premiere

Aufgabe des Angeklagten sei es namentlich gewesen, Waffen aus der Schweiz zu besorgen, die dann den Weg nach Kalabrien in Süditalien fanden. Zudem bestanden laut Anklage enge Verbindungen zwischen dem Beschuldigten und 'Ndrangheta-Gruppierungen in Italien.

Der Staatsanwalt des Bundes nannte die Anklage eine Schweizer Premiere. Die Punkte seien gestützt auf Aussagen von Personen, die mit der Justiz kooperierten, sagte er. Trotz des Schweigens des Beschuldigten - er sprach von «omertà» - sei der Schluss möglich, dass der Italiener an Aktivitäten der 'Ndrangheta teilgenommen habe.

Neben der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wirft die Bundesanwaltschaft dem Italiener Hehlerei vor sowie Verstösse gegen das Waffengesetz, falsche Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege.

Der Verteidiger plädierte für einen Freispruch. Der 1957 geborene Beschuldigte sei in engem Kontakt mit der mafiösen Realität in einem kleinen kalabresischen Dorf aufgewachsen. Mehrere seiner Jugendfreunde seien aktive Mitglieder der 'Ndrangheta geworden und derzeit im Gefängnis.

Dass er sie gekannt und bei späteren Ferienreisen in die Heimat hin und wieder getroffen habe, mache aus ihm jedoch kein 'Ndrangheta-Mitglied. Entgegen der Behauptungen von «Reuigen» habe sein Mandant der Organisation weder Waffen noch Drogen geliefert.

Jugend-Irrtümer

Ebenso wenig habe er Mafiosi bei der Flucht in die Schweiz unterstützt. Das seien alles Erfindungen. Der Anwalt bestätigte aber, dass der Beschuldigte in der Jugend Irrtümer begangen habe, die ihm leichte Strafen eingetragen hätten. Seine Versuche, von der Vergangenheit loszukommen, hätten aber oft zu Misserfolgen geführt.

Der Verteidiger wies fast alle Anklagepunkte zurück. Lediglich den Punkt, wonach der Beschuldigte in die Bewachung von zwei Hanffeldern durch Bewaffnete auf Kosten einer Drittperson im Kanton Bern involviert war, liess er zu. Auch besitze der Beschuldigte ein Jagdgewehr. Das Urteil wird später eröffnet.

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