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Nationalratskommission will den Eigenmietwert abschaffen

Nach dem Ja des Ständerates zur Abschaffung des Eigenmietwerts will nun die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission gleichziehen. Allerdings beantragt sie der grossen Kammer mehrere Änderungsanträge zur Vorlage.

Agentur
sda
17.08.22 - 12:22 Uhr
Politik
Die zuständige Nationalratskommission will den Eigenmietwert abschaffen. Gelten soll das auch für Zweitwohnungen. (Archivbild)
Die zuständige Nationalratskommission will den Eigenmietwert abschaffen. Gelten soll das auch für Zweitwohnungen. (Archivbild)
KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 12 zu 10 Stimmen gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Eine Minderheit will nicht auf die Vorlage eintreten. Im Herbst soll der Nationalrat sich mit der Abschaffung des Eigenmietwerts befassen.

Die Mehrheit der WAK-N wünscht gemäss der Mitteilung einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum, der auch Zweitwohnungen einschliesst. Weil damit vor allem Tourismuskantone Ausfälle zu verkraften haben, legt sie dem Rat eine Initiative für eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen vor. Diese Steuer soll in der Verfassung verankert werden.

Der Ständerat hingegen will, dass selbstbewohnte Zweitliegenschaften sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene wie bis anhin versteuert werden. Dasselbe soll für die die Einnahmen aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften gelten.

Die WAK-N will aber noch weitere Änderungen beantragen: Abzüge für das Energiesparen und für Rückbauten will sie auf Bundes- und auch auf Kantonsebene weiterhin zulassen. Abzugsfähig sein sollen auch tatsächliche Unterhaltskosten.

Bei den Hypothekarzinsen schliesslich will die Mehrheit Abzüge bis zu 100 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulassen. Der Ständerat will Abzüge bis zu 70 Prozent ermöglichen.

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