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Vorläufig Aufgenommene sollen laut Ständerat nicht reisen dürfen

Vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen grundsätzlich nicht reisen dürfen - auch nicht im Schengen-Raum. Anders als der Nationalrat will der Ständerat Reisen etwa für die Ausbildung oder den Besuch von Familienangehörigen nicht erlauben.

Agentur
sda
15.09.21 - 11:30 Uhr
Politik
Vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen grundsätzlich nicht reisen dürfen - auch nicht im Schengen-Raum. (Symbolbild)
Vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen grundsätzlich nicht reisen dürfen - auch nicht im Schengen-Raum. (Symbolbild)
KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Die kleine Kammer folgte am Mittwoch ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-S). Mit 26 zu 14 Stimmen wurde der Vorschlag des Nationalrats abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 25 zu 12 Stimmen an.

Die Mehrheit war der Auffassung, dass die Ausnahmen für Reisen im Schengen-Raum weiterhin auf Verordnungsstufe geregelt und im Einzelfall bewilligt werden sollen, wie Kommissionspräsident Andrea Caroni (FDP/AR) festhielt. Der Gesetzgeber solle in diesem Bereich nicht zu enge Vorgaben machen, sondern dem Bundesrat ein gewisses Ermessen überlassen.

Die Ratslinke setzte sich vergeblich für Reisen in Ausnahmefällen ein - etwa bei Schulreisen, wichtigen Sport- und Kulturanlässen oder für Besuche naher Familienangehöriger. Es sei «rechtsstaatlich korrekt, wenn solche Gründe im Grundsatz im Gesetz geregelt sind», gab Daniel Jositsch (SP/ZH) zu bedenken.

Justizministerin Karin Keller-Sutter argumentierte, dass mit der Einführung von Ausnahmen im Gesetz Rechtsunsicherheit geschaffen werde. Würden einige Ausnahmen im Gesetz und andere in der Verordnung geregelt, sei das problematisch. Sie empfahl deshalb, der Mehrheit zu folgen.

Kantonswechsel nach zwölf Monaten

Gleichzeitig zur Regelung der Reiserechte stimmte der Ständerat einer Lockerung der Bedingungen für einen Kantonswechsel zu. Vorläufig Aufgenommenen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden, in dem sie neu für eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz den Wohnkanton wechseln dürfen.

Die kleine Kammer ist wie der Bundesrat jedoch der Ansicht, dass einer vorläufig aufgenommenen Person der Kantonswechsel erst nach zwölf Monaten Erwerbstätigkeit in einem anderen Kanton erlaubt werden sollte. Der Nationalrat will den Wechsel bereits nach sechs Monaten erlauben.

Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.

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