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Parlament verankert Stützung der Zuckerwirtschaft im Gesetz

Die Schweizer Zuckerproduktion soll einen im Gesetz verankerten Schutz erhalten. Als Zweitrat hat der Ständerat Beiträge an Rübenkulturen und Mindestzölle gutgeheissen, gegen den Willen des Bundesrates. Umstritten ist, ob der Mindestgrenzschutz befristet sein soll.

Agentur
sda
14.09.21 - 15:09 Uhr
Politik
Die einheimische Zuckerproduktion soll einen gesetzlich verankerten Grenzschutz erhalten. Das hat das Parlament beschlossen. (Archivbild)
Die einheimische Zuckerproduktion soll einen gesetzlich verankerten Grenzschutz erhalten. Das hat das Parlament beschlossen. (Archivbild)
KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Einzelkulturbeiträge an Bauern und der Grenzschutz für Schweizer Zucker mit Zöllen sind heute befristet und bis Ende Jahr auf Verordnungsstufe geregelt. Eingetreten auf die Vorlage war der Ständerat bereits im Juni, auf Antrag einer starken Kommissionsminderheit. Am Dienstag führte er die Detailberatung.

Angestossen hatte das vom Ständerat schliesslich mit 26 zu 15 Stimmen und mit 2 Enthaltungen gutgeheissene Gesetzesprojekt der frühere Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR), mit Blick auf Entwicklungen in der EU.

Branche kritisiert Mindestgrenzschutz

Die EU gab 2017 die Produktionsmengen frei und hob Exportbeschränkungen auf. Das setzte den Schweizer Zuckerpreis unter Druck und machte den Rübenanbau wirtschaftlich weniger interessant. Die befürchtete Preis-Lawine sei aber nicht eingetroffen, schrieb der Branchenverband Chocosuisse/Biscosuisse zum Ständeratsentscheid.

Das tatsächliche Problem seien Krankheiten und Missernten bei den Rübenkulturen. Deshalb stellte sich der Verband hinter höhere Einzelkulturbeiträge an Bauern, lehnte aber den Mindestgrenzschutz für Zucker ab. Die Kosten dafür könne im Handel mit der EU nicht ausgeglichen werden, schrieb er. Die Exportumsätze brächen ein.

Gemäss dem Parlamentsentscheid beträgt der Mindestgrenzschutz für den Zucker 70 Franken pro Tonne. Der Ständerat beschloss dabei eine Befristung bis 2026. Der Nationalrat muss darüber noch einmal befinden.

Über die Einzelkulturbeiträge für Zuckerrüben-Kulturen sind sich die Räte einig. Bezahlt werden wie heute und bis 2026 2100 Franken pro Hektare und Jahr, die Bestimmung ist aber neu gesetzlich verankert. Werden die Rüben nach ökologischen Kriterien angebaut, gibt es - ebenfalls bis 2026 - zusätzlich 200 Franken pro Hektare und Jahr.

Eine Minderheit um Ruedi Noser (FDP/ZH) und Landwirtschaftsminister Guy Parmelin wollten auf den gesetzlich verankerten Zollschutz für Zucker verzichten, unterlagen aber mit 20 zu 24 Stimmen. Es gehe um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Lebensmittelindustrie, die der Landwirtschaft auch noch viele weitere Produkte abnehme, begründete Noser den Antrag.

Für Mehrheit tragbar

Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) war dagegen der Auffassung, dass der Zollschutz tragbar sei für die Lebensmittelindustrie. Rübenpflanzer brauchten Planungssicherheit, warb Werner Salzmann (SVP/BE) für die Verankerung im Gesetz anstatt wie heute in einer Verordnung.

Eine von Noser angeführte zweite Minderheit wollte für die Beiträge an Rübenkulturen keinen konkreten Betrag ins Gesetz schreiben, sondern die Festsetzung der Beiträge dem Bundesrat überlassen. Dieser sollte dabei die Entwicklung des Marktes berücksichtigen. Auch dieser Antrag unterlag, mit 19 gegen 24 Stimmen.

Auch Landwirtschaftsminister Guy Parmelin sprach sich gegen die im Gesetz verankerte Beiträge an Kulturen aus. Er warnte vor Ungleichbehandlungen mit anderen Kulturen und einem Präzedenzfall.

Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.

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