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Mehr Effektivität, mehr Teilzeitstellen 

Die zwei obersten Bündner Gerichte werden zusammengelegt. Damit sollen zahlreiche Neuerungen einhergehen. 

Patrick
Kuoni
03.08.21 - 17:23 Uhr
Politik
Der neue Hauptsitz des Bündner Obergerichts soll an der Grabenstrasse in Chur liegen. 
Der neue Hauptsitz des Bündner Obergerichts soll an der Grabenstrasse in Chur liegen. 
Bild: Olivia Aebli-Item

Das Bündner Kantons- und das Verwaltungsgericht fusionieren zu einem Gericht – dem sogenannten Obergericht. Dies ist bereits seit der Junisession 2019 des Grossen Rates klar. Diese Fusion ist eines der Hauptthemen der anstehenden Justizreform 3, die im Oktober ins Bündner Parlament kommt. Nun skizziert die Bündner Regierung erstmals, welche Eckpunkte die Justizreform umfassen soll. Sie hat ihre erarbeiteten Ideen zur Vernehmlassung freigegeben.

Zwei neue Stellen

Ein wichtiger Punkt der Reform ist, dass das neu ungefähr 50 Personen umfassende Obergericht ein Generalsekretariat bekommen soll. «Dieses soll zukünftig nach Instruktionen der Leitungsorgane Verwaltungsaufgaben für das Obergericht ausführen», heisst es im erläuternden Bericht der Regierung zur Reform. Heisst konkret: Richterinnen und Richter und das Aktuariat sollen von administrativen Aufgaben entlastet werden. Diese Stelle ist gemäss dem Bericht der Regierung eine direkte Folge eines externen Untersuchungsberichts der Professoren Beat Stalder und Felix Uhlmann. Diese hatten die Gründe für den grösser werdenden Pendenzenberg an den höchsten Bündner Gerichten untersucht und waren dabei unter anderem zum Schluss gekommen, dass die administrativen Aufgaben die Richterinnen und Richtern und das Aktuariat zu viel Zeit kosten.

Eine neue Stelle soll nach Ansicht der Regierung auch im Medienbereich entstehen. Der oder die Informationsbeauftragte soll den Medien «als Kontaktperson für das ganze Gerichtswesen zur Verfügung stehen».

Zeitgemässer Arbeitgeber

Die Justizreform 3 soll auch das Ziel erreichen, dass das Richteramt attraktiver wird. So sollen vermehrt auch Teilzeitanstellungen ermöglicht werden. Dies, um «auch zukünftig qualifizierte Personen für ein Richteramt gewinnen zu können». Damit trotzdem die nötige Fachkompetenz aufgebaut werden kann, schlägt die Bündner Regierung eine Mindestanstellung zu 50 Prozent vor.

Daneben soll es nach den Plänen der Regierung auch zu zahlreichen strukturellen Veränderungen kommen – teilweise bedingt durch die Zusammenlegung der höchsten Bündner Gerichte. So sollen die Regionalgerichte beispielsweise die Aufsicht über die Vermittlerämter und die Schlichtungsbehörden für Mietsachen übernehmen. Die Aufsicht soll in einer Stabsstelle angesiedelt werden. Bisher oblag die Aufsicht dem Kantonsgericht.

Wahlverfahren zur Diskussion

Im Zusammenhang mit der Justizreform steht auch das Wahlverfahren der Richterinnen und Richter zur Debatte. Heute werden die Richterinnen und Richter der obersten Bündner Gerichte alle vier Jahre vom Grossen Rat gewählt. Nun steht zur Diskussion, ob das Wiederwahlverfahren abgeschafft oder längere Amtszeiten vorgesehen werden sollen. Dies, weil «in den vergangenen Jahren die Stimmen zugenommen haben, welche eine Abschaffung des Wiederwahlverfahrens fordern», wie die Regierung schreibt. Den Vernehmlassungsunterlagen ist deshalb eine Umfrage beigelegt, wie zukünftig gewählt werden soll.

Patrick Kuoni ist Redaktor und Produzent bei Südostschweiz Print/Online. Er berichtet über Geschehnisse aus dem Kanton Graubünden. Der Schwerpunkt seiner Berichterstattung liegt auf den Themenbereichen Politik, Wirtschaft und Tourismus. Wenn er nicht an einer Geschichte schreibt, ist er als einer der Tagesverantwortlichen für die Zeitung «Südostschweiz» tätig. Patrick Kuoni ist in Igis (heutige Gemeinde Landquart) aufgewachsen und seit April 2018 fester Teil der Medienfamilie Südostschweiz.

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