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Parlament will Transparenzpflicht auch für gewählte Ständeräte

Die neuen Transparenzregeln bei der Politikfinanzierung werden auch für Mitglieder des Ständerats gelten. Die kleine Kammer hat am Donnerstag nachgegeben und die letzte Differenz beim Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative ausgeräumt.

Agentur
sda
10.06.21 - 09:52 Uhr
Politik
Auch gewählte Mitglieder des Ständerats werden künftig transparent über ihre Wahlkampffinanzierung informieren müssen. (Themenbild)
Auch gewählte Mitglieder des Ständerats werden künftig transparent über ihre Wahlkampffinanzierung informieren müssen. (Themenbild)
KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Der Nationalrat hatte bei seiner letzten Beratungsrunde daran festgehalten, dass die neuen Transparenzregeln bei Parteispenden auch für Mitglieder des Ständerats gelten sollen. Der Ständerat lehnte das bisher ab. Nun ist er aber dem Antrag der Einigungskonferenz gefolgt, die sich für die Variante des Nationalrats entschieden hat.

Die kleine Kammer stimmte schliesslich mit 31 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Offenlegungspflicht für Ständerätinnen und Ständeräte. Am kommenden Dienstag befindet noch der Nationalrat über den Antrag der Einigungskonferenz. Ein Ja ist Formsache. Am Ende der Session dürften die Räte die Vorlage definitiv verabschieden.

Mit Verfassung vereinbar

Eine unterschiedliche Praxis zwischen National- und Ständerat wäre der Öffentlichkeit schwierig zu erklären, war von Befürwortern der Transparenzpflicht für Ständerätinnen und Ständerate mehrfach zu hören. Die Transparenzregeln würden zudem nur für gewählte Mitglieder des Ständerats gelten und erst nachdem sie ihr Amt angetreten haben.

Die Gegner konterten jeweils, dass Ständeratswahlen Sache der Kantone seien und sich der Bund hier nicht einzumischen habe. Justizministerin Karin Keller-Sutter hielt fest, dass die Regelung mit der Bundesverfassung vereinbar wäre. Am Schluss setzten sich die Befürworter durch.

Transparenz ab 15'000 Franken

Die übrigen Differenzen im Bundesgesetz über die politischen Rechte konnten bereits früher ausgeräumt werden. Ab einer Höhe von 15'000 Franken müssen Beiträge an Parteien und Komitees künftig offengelegt werden. Parteien haben auch offenzulegen, welche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger mit Parteigeldern unterstützt werden. Die Offenlegungspflicht der Spenden wird mit Stichkontrollen überprüft.

Neben der Offenlegung von Parteispenden müssen künftig auch Kampagnengelder transparenter ausgewiesen werden. Das Parlament stimmte für einen Schwellenwert von 50'000 Franken, ab dem der Aufwand offengelegt werden muss.

Nur SVP mehrheitlich dagegen

Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)» kommt damit dem Trägerverein der Initiative entgegen. Das Volksbegehren soll nach den Schlussabstimmungen am Ende der Sommersession zurückgezogen werden.

Die Initiative verlangt, dass Spenden von mehr als 10'000 Franken für eine Partei und einen Wahlkampf öffentlich deklariert werden müssen. Bei den Abstimmungskampagnen sehen die Initianten einen Schwellenwert von 100'000 Franken vor.

Das Parlament zog schliesslich den Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe einer Regelung auf Verfassungsstufe vor. Auch Vertreterinnen und Vertreter der FDP- und Mitte-Fraktion stellten sich nicht mehr wie früher gegen mehr Transparenz. Nur die SVP blieb bis zuletzt auf ihrer ablehnenden Linie.

Justizministerin Karin Keller-Sutter gab während der Debatte zu bedenken, dass in der Bevölkerung ein gewisser Mentalitätswandel stattgefunden habe. Deshalb habe der Bundesrat seine anfängliche Skepsis gegenüber eines indirekten Gegenvorschlags überdacht.

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