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Expertenbericht: Kanton Graubünden nicht verwickelt in Baukartell

Unabhängige Experten haben im Auftrag der Bündner Regierung festgestellt, dass der Kanton Graubünden bei Baukartellen im Unterengadin nicht mitgewirkt hat.

Agentur
sda
10.06.21 - 10:04 Uhr
Politik
Adam Quadroni brachte als Whistleblower die illegalen Preisabsprachen im Unterengadin ans Licht. (Archivbild)
Adam Quadroni brachte als Whistleblower die illegalen Preisabsprachen im Unterengadin ans Licht. (Archivbild)
KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Als der Whistleblower und reuiges Kartellmitglied Adam Quadroni 2009 das kantonale Tiefbauamt über illegale Preisabsprachen der Bauunternehmer im Unterengadin informierte, glaubten ihm hochrangige Mitarbeitende nicht. Dies geht aus zwei Berichten von unabhängigen Fachexperten der Universität Freiburg hervor, die am Donnerstag den Medien in Chur vorgestellt wurden.

Der damalige Kantonsingenieur und der Chef der Abteilung Strassenerhaltung/Bezirke nahmen laut den Experten die Warnung Quadronis nicht ernst. Ein Grund dafür war, dass der Whistleblower Glaubwürdigkeitsprobleme hatte wegen diverser Unstimmigkeiten rund um seine Baufirma. Dies war eine Fehleinschätzung, wie der Bericht nun feststellte.

Im Zuge der Untersuchungen kam weiter hervor, dass mindestens eine Liste mit detaillierten Angaben zu geplanten Bauprojekten vom Tiefbauamt zu Bauunternehmern gelangte. Der Inhalt der Liste sei zwar nicht geheim gewesen, hätte aber eine Preisabsprache begünstigen können.

Die Experten aus Freiburg fanden aber keinerlei Hinweise, dass Mitarbeitende des Tiefbauamts und des zuständigen Departements das Baukartell im Unterengadin aktiv begünstigten. Auch könnten Mitarbeitenden des Kantons generell keine Fehler vorgeworfen werden können, weil sie die Preisabsprachen nicht erkannt haben.

Mitarbeitende verletzten Dienstpflicht

Die Parlamentarische Untersuchungskommission (Puk) zum Bündner Baukartell war in ihrem Bericht vom Mittwoch zum Schluss gekommen, dass Mitarbeitende des Tiefbauamtes Verdacht auf das Kartell gehabt hätten und später auch Kenntnisse davon. Sie hätten aber nichts unternommen. Die Puk beurteilte die Unterlassungen der Führungspersonen im Tiefbauamt als Verletzungen der Dienstpflicht.

2018 machte die Wettbewerbskommission (Weko) den schweizweit bisher grössten Fall von Preisabsprachen im Baugewerbe bekannt. Während Jahren manipulierten im Unterengadin Bauunternehmen Beschaffungen im Hoch- und Tiefbau. Sie sprachen Preise ab und legten fest, wer welchen Auftrag erhielt.

Durch die Weko-Untersuchung kam die Frage auf, ob der Kanton vom Kartell gewusst habe oder es begünstigt haben könnte. Deshalb gab die Regierung die Untersuchung an der Universität Freiburg in Auftrag.

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"Die Puk beurteilte die Unterlassungen der Führungspersonen im Tiefbauamt als Verletzungen der Dienstpflicht."

Was bedeutet das nun, welche Konsequenzen müssen die Verantwortlichen nun verantworten?

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