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Europaparlament will Untätigkeitsverfahren gegen Kommission starten

Das Europaparlament will an diesem Donnerstag das Verfahren für eine Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission einleiten. Mit dem Schritt soll die Brüsseler Behörde dazu gebracht werden, eine neue Regelung zur Ahndung von Verstössen gegen die Rechtsstaatlichkeit in EU-Staaten unverzüglich anzuwenden. Diese sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstössen ein Missbrauch der Gelder droht.

Agentur
sda
10.06.21 - 09:17 Uhr
Politik
ARCHIV - Mitglieder des Europäischen Parlaments sitzen während einer Abstimmung im Plenarsaal des Europäischen Parlaments. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
ARCHIV - Mitglieder des Europäischen Parlaments sitzen während einer Abstimmung im Plenarsaal des Europäischen Parlaments. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Keystone/dpa/Philipp von Ditfurth

Brisant ist das geplante Verfahren vor allem deswegen, weil die EU-Kommission nach einer Einigung der Staats- und Regierungschefs eigentlich erst dann tätig werden soll, wenn der Europäische Gerichtshof über eine Klage von Ungarn und Polen gegen die neue Regelung entschieden hat. Mit diesem Zugeständnis waren die Regierungen in Budapest und Warschau im vergangenen Jahr dazu gebracht worden, ihre Blockade von wichtigen EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben.

Ungarn und Polen gehen davon aus, dass der sogenannte Konditionalitätsmechanismus nicht mit dem geltenden EU-Recht vereinbar ist. So dürfen aus polnischer Sicht für die Vergabe von Geld aus dem EU-Haushalt einzig «objektive und konkrete Bedingungen» gelten. Die EU habe keine Befugnis, den Begriff «Rechtsstaat» zu definieren, heisst es.

Mit dem fraktionsübergreifenden Entschliessungsantrag aus dem Europaparlament soll der im vergangenen Dezember vereinbarte Kompromiss zwischen den Staats- und Regierungschefs nun aber ausgehebelt werden. In ihm wird argumentiert, dass die Verordnung für die Konditionalitätsregelung bereits am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und seither anwendbar sei.

Konkret soll nun Parlamentspräsident David Sassoli die Kommission auf der Grundlage von Artikel 265 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auffordern, den neuen Mechanismus sofort zu nutzen. Sollte die Behörde dann innerhalb von zwei Monaten nicht zufriedenstellend reagieren, könnte offiziell Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben werden. Dieser müsste dann entscheiden, ob die Kommission handeln muss oder ob sie sich an den Beschluss der Staats- und Regierungschefs halten kann.

Dass der Entschliessungsantrag für das Untätigkeitsverfahren an diesem Donnerstag mit breiter Mehrheit angenommen wird, gilt als sicher. Grund ist, dass er von Vertretern der EVP, der Sozialdemokraten, der Liberalen, Grünen und Linken ausgehandelt wurde.

Für die EU-Kommission von Ursula von der Leyen ist das Vorgehen des Parlaments ärgerlich. Sie hatte den Kompromiss der Staats- und Regierungschefs im vergangenen Jahr unterstützt und argumentiert, dass durch den zeitlichen Aufschub kein einziger Fall verloren gehen werde. Zudem wies der zuständige Haushaltskommissar Johannes Hahn zuletzt darauf hin, dass bereits in der kommenden Woche ein Entwurf für Anwendungsleitlinien zu der Regelung vorgestellt werden solle.

Abgeordnete sehen dies allerdings nur als Ablenkungsmanöver. Leitlinien vorzulegen, werden man nicht als Handeln akzeptieren, warnte am Mittwoch der FDP-Abgeordnete Moritz Körner. Der Grünen-Politiker Daniel Freund sagte: «Wir wollen, dass die Kommission endlich alle Schritte unternimmt, um Rechtsstaat und Demokratie zu verteidigen.» Tue sie dies nicht, könnten irreparable Schäden angerichtet werden.

Als Länder, denen wegen der neuen Regelung Mittelkürzungen drohen könnten, gelten vor allem die beiden, die gegen die Regelung vor dem EuGH klagen. Sowohl Ungarn als auch Polen wird seit langem vorgeworfen, ihren Einfluss auf die Justiz in unzulässiger Weise auszubauen. Zudem werden Einschränkungen der Medienfreiheit und zu wenig Schutz von Minderheiten bemängelt.

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