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Berufung gescheitert: Nawalny muss ins Straflager

Der Kremlgegner Alexej Nawalny muss eine mehrjährige Haftstrafe im Straflager antreten. Seine Anwälte scheiterten am Samstag vor einem Gericht in Moskau mit dem Versuch, das Anfang Februar verhängte Urteil aufzuheben. Er gebe der Beschwerde nicht statt, sagte der Richter. Das Urteil von dreieinhalb Jahren Straflager bleibt damit bestehen. Nawalnys Team hatte den Prozess als politisch motiviert kritisiert und will das Urteil weiter anfechten.

Agentur
sda
20.02.21 - 11:50 Uhr
Politik
Ein Gericht in Moskau hat die Berufung von Alexej Nawalny gegen seine Haftstrafe abgewiesen. Foto: Alexander Zemlianichenko/AP/dpa
Ein Gericht in Moskau hat die Berufung von Alexej Nawalny gegen seine Haftstrafe abgewiesen. Foto: Alexander Zemlianichenko/AP/dpa
Keystone/AP/Alexander Zemlianichenko

Derzeit sitzt der 44-Jährige in einer Haftanstalt in der russischen Hauptstadt. Möglicherweise wird er aber bereits nächste Woche verlegt. Die tatsächliche Zeit im Straflager dürfte dann kürzer ausfallen als dreieinhalb Jahre. Nawalnys Anwälte gehen davon aus, dass ihm ein mehrmonatiger Hausarrest und frühere Haftzeiten angerechnet werden. Demnach könnte er nach zwei Jahren, sechs Monaten und zwei Wochen freikommen - Ende Juli oder Anfang August 2023.

Nawalny nahm den Richterspruch gelassen auf. Auf Videoaufnahmen war zu sehen, wie er lachte. Ihm wird zur Last gelegt, gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Strafverfahren verstossen zu haben, während er sich in Deutschland von einem Anschlag mit dem Nervengift Nowitschok erholte. Das Urteil hatte auch international für heftige Kritik gesorgt.

Nawalny bezeichnete den Vorwurf, er habe sich vor der Justiz verstecken wollen, am Samstag einmal mehr als «absurd». Er sei Ende Januar freiwillig nach Russland zurückgekehrt. «Die ganze Welt wusste, wo ich mich aufhalte.» Nawalny war bei seiner Rückkehr nach Moskau noch am Flughafen festgenommen worden und sitzt seither hinter Gittern. Nach einem Bericht der staatlichen Nachrichtenagentur Nowosti könnte er schon kommende Woche in ein Straflager gebracht werden. Ein genauer Tag wurde zunächst nicht genannt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Russland erst am Mittwoch aufgefordert, Nawalny unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Das Urteil im früheren Verfahren hatte das Menschenrechtsgericht schon 2017 als offenkundig unangemessen bezeichnet. Moskau wies die Forderung als Einmischung in innere Angelegenheiten zurück.

Indes will die Menschenrechtsorganisation Amnesty International eine Petition zur Freilassung Nawalnys an den Kreml überreichen. Dazu seien in mehreren Ländern fast 200 000 Unterschriften gesammelt worden, hiess es. Nawalny werde wegen friedlicher politischer Aktivitäten im Kampf gegen Korruption verfolgt und weil er sein Recht auf freie Meinungsäusserung durchsetze.

Für Samstagnachmittag war ein weiterer Prozess gegen Nawalny angesetzt - er muss sich damit an einem einzigen Tag zweimal vor Gericht verantworten. Im zweiten Verfahren wird ihm vorgeworfen, einen 94 Jahre alten Teilnehmer des Zweiten Weltkrieges beleidigt zu haben. Am mittlerweile vierten Prozesstag wird auch das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft forderte eine hohe Geldstrafe, Nawalnys Anwältin plädierte auf Freispruch.

Nawalny hatte im vergangenen Jahre Protagonisten eines Propagandavideos zur umstrittenen Verfassungsänderung als «Verräter» bezeichnet. Darin war auch der Veteran aufgetreten. Nawalny beruft sich auf das Recht auf freie Meinungsäusserung. Seine Inhaftierung vor fast einem Monat hatte in Russland Massenproteste ausgelöst. Mehr als 11 000 Menschen wurden festgenommen. Nawalnys Team kündigte zuletzt an, die Proteste im Frühjahr und Sommer fortsetzen zu wollen.

Der Oppositionsführer war am 20. August während eines Inlandsflugs zusammengebrochen. Er kam zunächst in ein Krankenhaus in Sibirien. Zwei Tage später wurde er zur Behandlung nach Berlin geflogen. Untersuchungen mehrerer Labore zufolge wurde er mit dem Kampfstoff Nowitschok vergiftet. Russland hingegen sieht keine Hinweise auf eine Vergiftung und deshalb keinen Grund für Ermittlungen.

In diesem Zusammenhang warf die russische Generalstaatsanwaltschaft Deutschland erneut mangelnde Kooperation vor. Die deutsche Antwort auf eine Anfrage vom 21. Januar enthalte «eine wiederholte Weigerung zur Zusammenarbeit bezüglich der Umstände, die zu A. Nawalnys Krankenhausaufenthalt geführt haben», hiess es in einer Mitteilung. Es sei offensichtlich, dass die deutsche Seite «für sie unangenehmen Fragen» ausweiche.

Die Behörde hatte Deutschland schon früher vorgeworfen, vorherige Rechtshilfegesuche inhaltlich völlig unzureichend beantwortet zu haben. Das Bundesamt für Justiz hingegen hatte erklärt, vier russische Bitten beantwortet zu haben.

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