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Bundesrat will Läden, Museen und Zoos in zwei Wochen wieder öffnen

Am Nachmittag traten drei Bundesräte vor die Medien. Sie informierten über die aktuelle Lage rund um die Coronakrise und über das weitere Vorgehen.

Südostschweiz
17.02.21 - 13:58 Uhr
Politik
Der Bundesrat informierte am Mittwochnachmittag über die weiteren Schritte in Bezug auf die Coronakrise.
Der Bundesrat informierte am Mittwochnachmittag über die weiteren Schritte in Bezug auf die Coronakrise.
KEYSTONE

Ab 15 Uhr treten Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin, Gesundheitsminister Alain Berset und Finanzminister Ueli Maurer vor die Medien und sprechen über die weiteren Schritte in Bezug auf die Coronakrise.

Unter anderem erhöht der Bund die Hilfen für Härtefälle in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie von fünf auf zehn Milliarden Franken. Zudem soll er auch im Jahr 2021 die Kosten der Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen.

Ausserdem sollen ab 1. März Läden, Museen und Zoos in der Schweiz wieder öffnen. Im Freien sollen Treffen mit 15 Personen möglich sein. Restaurants bleiben zu. 

Hier könnt Ihr den Medienanlass nochmals mitverfolgen: 

Das hat der Bundesrat in seiner Sitzung beschlossen

Der Bundesrat hat am Mittwoch erste Lockerungen der geltenden Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ab dem 1. März vorgeschlagen. Als erstes sollen Aktivitäten mit geringem Übertragungsrisiko ermöglicht werden. Alle übrigen Massnahmen sollen um einen Monat verlängert werden. Öffnen sollen demnach wieder Läden, Museen und Zoos.

Die Regierung folgt mit den ersten skizzierten Lockerungsschritten zumindest teilweise dem öffentlichen Ruf nach mehr Freiheiten. Definitiv entscheiden will er in einer Woche, nach der Konsultation der Kantone.

Klar ist, dass der Bundesrat den betroffenen Menschen und Betrieben ab sofort mehr Perspektiven geben will. Bei günstiger epidemiologischer Entwicklung und höherer Durchimpfungsrate sollen jeweils per Anfang Monat weitere Lockerungen in Kraft treten, «um dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum zu geben».

Abstandsregeln und Maskenpflicht

Stand heute sollen ab dem 1. März alle Läden wieder öffnen können. Ebenfalls sollen Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken wieder ihre Tore öffnen können. Zudem sollen Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich sein, namentlich Zoos, botanische Gärten und Erlebnisparks.

Die Anzahl der Kundinnen und Kunden muss laut dem Bundesrat beschränkt werden. An allen Orten gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln.

Im Freien plant der Bundesrat weitere Lockerungen: So sollen private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder möglich sein. Ebenso sollen Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien wieder öffnen dürfen.

Ausnahmen für junge Leute

Hier gelten neben Kapazitätsbeschränkungen ebenfalls Maskentragpflicht oder Abstandhalten. Erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen; Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport weiterhin nicht erlaubt.

Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gelten bereits heute im Sport- und Kulturbereich gewisse Erleichterungen. Der Bundesrat möchte die Altersgrenze nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kulturangebote ausweiten. Zudem sollen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zugänglich sein.

Homeofficepflicht bleibt bestehen

Der Bundesrat kommentiert die ersten Lockerungen als «vorsichtigen Öffnungsschritt». Die epidemiologische Entwicklung sei derzeit günstig, wegen der neuen, ansteckenderen Virusvarianten aber weiterhin «fragil». Deshalb sollen zunächst nur Aktivitäten mit geringem Infektionsrisiko wieder zugelassen werden.

Noch nicht öffnen will der Bundesrat aus demselben Grund Restaurants und weitere Aktivitäten. Auch alle übrigen Massnahmen, die der Bundesrat im Dezember und Januar beschlossen hat, sollen um einen Monat bis Ende März verlängert werden. Beispielsweise bleibt Homeoffice eine Pflicht.

 

Härtefallgelder werden auf zehn Milliarden Franken verdoppelt

Der Bund erhöht die Hilfen für Härtefälle in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie von fünf auf zehn Milliarden Franken. Zudem soll der Bund auch im Jahr 2021 die Kosten der Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen.

Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Von den zehn Milliarden Franken sind sechs Milliarden für kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu fünf Millionen Franken vorgesehen. Davon übernimmt der Bund 70 Prozent (4,2 Milliarden Franken), die Kantone müssen die restlichen 30 Prozent übernehmen.

Drei Milliarden sind für grössere, oft schweizweit tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als fünf Millionen Franken vorgesehen. Die Beiträge an diese Unternehmen werden vollständig vom Bund finanziert, wobei die Kantone weiterhin die Gesuche abwickeln sollen. Der Bund wird für diese Beiträge national verbindliche Regelungen festlegen.

Schliesslich erhöht der Bundesrat die bestehende Bundesratsreserve für besonders betroffene Kantone um 250 Millionen auf 1 Milliarde Franken auf. Die Regierung will zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, wie die Reserven verteilt werden.

Bund übernimmt Kurzarbeit im 2021

Die Regierung hat zudem beschlossen, dass der Bund auch 2021 die Kosten für die Kurzarbeit übernimmt. Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung soll von aktuell 18 auf maximal 24 Monate innerhalb von zwei Jahren verlängert werden können. Gemäss Mitteilung des Bundesrats führt dies zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushalts von geschätzt bis zu sechs Milliarden Franken.

Änderungen gibt es auch bei der Arbeitslosenversicherung. Die Anzahl Taggelder bei versicherten Personen, die am 1. März noch anspruchsberechtigt sind, soll für die Monate März bis Mai 2021 um 66 Taggelder erhöht werden. Die Voranmeldefrist für Kurzarbeit soll vorübergehend aufgehoben werden und eine erteilte Bewilligung für Kurzarbeit soll künftig sechs Monate gültig sein.

Erhöhung der Beiträge unter Bedingungen

Wie der Bundesrat schreibt, gibt es zudem bei der Ausgestaltung bei den À-fonds-perdu-Beiträgen Anpassungsbedarf. Fraglich sind die aktuellen nominellen Höchstwerte. Eine Erhöhung der Beiträge soll möglich sein, wenn das Unternehmen einen Sanierungsbeitrag beisteuert. So soll sichergestellt werden, dass höhere À-fonds-perdu-Beiträge nur an Unternehmen vergeben werden, die eine längerfristige Perspektive haben.

Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass der Bund die Ausfallentschädigungen teilweise übernimmt, welche Kantone an von der öffentlichen Hand geführte Kinderbetreuungsstätten ausbezahlt haben. Die Finanzhilfen sollen 33 Prozent der von den Kantonen ausbezahlten Ausfallentschädigungen für die Zeit vom 17. März 2020 bis 17. Juni 2020 decken.

Für die Änderungen sind Anpassungen im Covid-19-Gesetz und im Arbeitslosenversicherungsgesetz nötig. Das Parlament befindet in der Frühjahrssession darüber.

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