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Luzerner Gastronomen gehen auf die Strasse für bessere Corona-Hilfe

Knapp 500 Personen aus dem Gastrogewerbe sind am Dienstag in Luzern mit Pfeifen, Pfannen und Kellen bewaffnet einem Aufruf des Branchenverbandes gefolgt, um für mehr staatliche Hilfe in der Coronakrise zu demonstrieren.

Agentur
sda
22.12.20 - 13:08 Uhr
Politik

«Wir löffeln diese Suppe nicht alleine aus», hiess es auf einem Transparent.

Mit viel Lärm machten die Demonstrierenden ihrem Ärger Luft und auf ihre Anliegen aufmerksam. Neben Transparenten mit Aufschriften wie «25, Koch, Zukunft ungewiss», «Wer befiehlt, zahlt» oder «Helfen jetzt!» trugen sie auf ihrem Umzug eine Bombenattrappe mit, mit der Aufschrift: «Die Gastrobombe tickt».

Der Verband Gastro Luzern hatte zur Kundgebung aufgerufen, die auf dem Mühlenplatz startete. Seiner Ansicht nach sind die Härtefallhilfe von Bund und Kanton ungenügend. Das Luzerner Härtefallprogramm beläuft sich auf 25 Millionen Franken. Davon stammen 8,58 Millionen Franken vom Bund.

Seit dem 15. Dezember können Unternehmen Hilfsgelder beantragen. Sie müssen eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent gegenüber den Vorjahren erlitten haben. Gastro Luzern argumentiert, kaum ein Wirt könne Härtefallgelder beantragen.

Schwelle nicht erreicht

Patrick Grinschgl, Präsident von GastroRegionLuzern, sagte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, erste Erfahrungen würden zeigen, dass die grosse Mehrheit der Betriebe die Schwelle von 40 Prozent nicht erreiche. Helfen würde bereits eine Senkung auf 34 Prozent.

Zusätzlich fordert der Verband rückwirkend per 1. Dezember eine Umsatzentschädigung in der Restauration von 30 Prozent des Vorjahresmonats als à-fonds-perdu-Betrag. Die Betriebe hätten laufende Kosten wie Löhne, Heizungskosten, Versicherungen oder Mieten, die sie bezahlen müssten.

Bei einem durchschnittlichen Gewinn von 3 Prozent des Jahresumsatzes fehlten der Branche aber Rückstellungen, sagte Grinschgl. «Weitere Darlehen brauchen wir nicht.» Die Liquidität müsse kurzfristig sichergestellt werden.

Die Härtefallregelung sei daher so anzupassen, dass mehr Flexibilität bei der Aufteilung von Darlehen und à-fonds-perdu-Beiträgen möglich werde. Zudem sei der Umsatzeinbruch pro Quartal abzurechnen.

Weiter müssten die Behörden bei Mieten und Pachten aktiv werden. So sollen die Kosten wie in anderen Kantonen zu je einem Drittel von Mieter, Vermieter und öffentlicher Hand getragen werden.

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