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Neues Jagdgesetz hebelt laut Gegner den Artenschutz aus

Das revidierte Jagdgesetz zielt laut den Gegnern daneben. Statt einer vernünftigen Regelung für den Umgang mit dem Wolf habe das Parlament einen «völlig unverständlichen Angriff auf zahlreiche Arten geschützter Tiere» verabschiedet.

Agentur
sda
17.08.20 - 10:15 Uhr
Politik
Ein im Spätherbst 2016 fotografierter Wolf im Augstbordgebiet im Oberwallis: Nicht allen ist die Rückkehr des Raubtieres recht. Das Volk stimmt im September über ein neues Jagdgesetz ab. (Archivbild)
Ein im Spätherbst 2016 fotografierter Wolf im Augstbordgebiet im Oberwallis: Nicht allen ist die Rückkehr des Raubtieres recht. Das Volk stimmt im September über ein neues Jagdgesetz ab. (Archivbild)
KEYSTONE/GRUPPE WOLF SCHWEIZ GWS

Das von Umwelt- und Tierschutzorganisationen ergriffene Referendum unterstützen Parlamentarier aus verschiedenen politischen Lagern. Am Montag präsentierten Vertreter von SP, FDP, Grünen, GLP und EVP ihre Argumente gegen die Vorlage.

Im Kampagnen-Logo des Komitees «Nein zum missratenen Jagdgesetz» steht ein Luchs im Fadenkreuz. Dieses Wildtier sei bei einem Ja ebenso vom Abschuss bedroht wie der Biber, der Höckerschwan, der Graureiher, der Wolf und der Fischotter, heisst es in einer Mitteilung. Zudem fehle weiteren gefährdeten Arten wie dem Birkhahn, dem Schneehuhn, der Waldschnepfe, dem Schnee- und dem Feldhasen weiterhin der Schutz.

Bundesrat pocht auf Verhältnismässigkeit

Das Gesetz ermögliche Abschüsse auf Vorrat, monieren die Gegner. Stossend sei auch, dass der Bundesrat die Liste bei Bedarf eigenmächtig anpassen könne. Im Parlament hatten sich die Interessen von Jägern und Bauern durchgesetzt.

So sieht das revidierte Jagdgesetz beispielsweise vor, dass Wölfe zur Bestandesregulierung geschossen werden dürfen, ohne dass sie Schaden angerichtet haben und ohne dass zuvor Schutzmassnahmen ergriffen werden mussten. Auch in Jagdbanngebieten - neu Wildtierschutzgebiete genannt - wären Wölfe nicht sicher.

Im Entwurf der entsprechenden Jagdverordnung schreibt der Bundesrat aber, dass Wölfe nur in der Nähe von Siedlungen oder Schafherden geschossen werden dürften. Generell müssten die Kantone gegenüber dem Bund vorgängig begründen, weshalb Abschüsse erforderlich seien. Dabei müssten sie die Verhältnismässigkeit wahren.

Gegner haben momentan die Nase vorn

Das Volk kann am 27. September entscheiden, ob der Schutz des Wolfs und weiterer Tierarten gelockert werden soll. Momentan sind die Gegner im Aufwind. Gemäss der am vergangenen Freitag publizierten Tamedia-Abstimmungsumfrage sprechen sich derzeit 53 Prozent gegen das Jagdgesetz und nur 37 Prozent dafür aus. Demnach gibt es aber einen hohen Anteil an Befragten, der sich noch nicht festgelegt hat.

Die Vorlage findet der Umfrage zufolge derzeit nur bei Anhängern der CVP und der SVP eine Mehrheit, und sie ist auch populärer auf dem Land - aber mit 43 Prozent findet sie auch dort keine Mehrheit.

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