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Gegen Lohndiskriminierung: Neue Plattform für Unternehmen lanciert

Für den Gewerkschaftsdachverband Travail Suisse greift die Revision des Gleichstellungsgesetzes nicht weit genug. Sie lanciert deshalb die Plattform RESPECT8-3.CH. Darauf können sich Unternehmen registrieren, die eine Lohnanalyse durchgeführt haben.

Agentur
sda
30.06.20 - 10:50 Uhr
Politik
Lohnunterschiede von Männern und Frauen sind nicht immer objektiv erklärbar. (Symbolbild)
Lohnunterschiede von Männern und Frauen sind nicht immer objektiv erklärbar. (Symbolbild)
KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Um die Ziele des Gleichstellungsgesetzes zu unterstützen und die Mängel abzufedern, lancierten der Verband und ihm angeschlossene Gewerkschaften die Plattform RESPECT8-3.CH, wie Travail Suisse am Dienstag mitteilte.

Die auf der Plattform registrierten Unternehmen können damit schneller als vom Gesetz vorgesehen die Löhne überprüfen und sich so als Vorreiter der Lohngleichheit positionieren. Auch Unternehmen mit 50 bis 99 Mitarbeitenden können sich auf der Plattform registrieren und so ihren Einsatz gegen die Lohndiskriminierung ohne gesetzliche Pflicht zeigen, wie es weiter heisst.

Während in einem ersten Schritt eine weisse Liste die positiven Vorreiter hervorhebe, werde die Plattform zukünftig mit einer schwarzen Liste ergänzt. Dort werden diejenigen Unternehmen aufgeführt, die sich nicht an die Lohngleichheit halten.

Bereits jetzt seien etliche Unternehmen auf der weissen Liste präsent. Stellvertretend für diese positiven Vorreiter stünden mit der Post und Lidl Schweiz zwei grosse und bekannte Unternehmen bereit, ihr Engagement für Lohngleichheit zu bekräftigen, hiess es weiter.

Zahnloser Papiertiger

Das revidierte Gleichstellungsgesetz tritt am 1. Juli in Kraft. Das sei zwar ein wichtiger Schritt gegen die Lohndiskriminierung zwischen Frau und Mann. Für Travail Suisse greift das Gesetz aber nicht weit genug. Die Durchschnittslöhne der Frauen seien monatlich rund 1500 Franken tiefer als diejenigen der Männer, dies sei nicht immer objektiv erklärbar.

Alles in allem sei die Gesetzesrevision im politischen Prozess zum zahnlosen Papiertiger verkommen. Der Frauenstreik habe gezeigt, dass es endlich verbindliche Schritte gegen die Lohndiskriminierung brauche.

Keine Sanktionen vorgesehen

Die grössten Unternehmen der Schweiz haben ab 1. Juli ein Jahr Zeit, die Löhne ihrer angestellten Frauen und Männer auf Diskriminierung zu kontrollieren. Das geänderte Gleichstellungsgesetz tritt an diesem Datum in Kraft.

Die Revision kommt 39 Jahre nach der Festlegung der Gleichheit von Frau und Mann in der Bundesverfassung. Eine Ende der Ungleichheiten beim Lohn ist damit aber nicht erreicht. Das vom Parlament verabschiedete Gesetz sieht keine Sanktionen vor.

Zudem unterstehen nur 0,9 Prozent der grössten Unternehmen in der Schweiz der Kontrollpflicht ab 100 Beschäftigten. Bei diesen Unternehmen arbeiten allerdings 46 Prozent aller Angestellten.

Die Unternehmen müssen ihre Analysen innert Jahresfrist vorlegen. Die Analysen sind anschliessend alle vier Jahre zu wiederholen, wenn die erste unerklärliche Ungleichheiten bei den Löhnen ergab.

Über die Analyse müssen die Unternehmen ihre Angestellten informieren. Das Gesetz ist nach dem Willen des Parlaments auf zwölf Jahre befristet.

Auch der Bund stellt Firmen mit über 100 Mitarbeitenden ein überarbeitetes Lohnanalyse-Instrument zur Verfügung. Das Analyse-Tool heisst Logib und war bereits bisher auf Basis des Tabellenkalkulationsprogramms Excel verfügbar. Dieses wurde nun durch eine Webapplikation abgelöst.

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