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Illegal oder nicht, das ist hier die Frage

Der Kanton soll in den vergangenen Jahren Graureiher illegal abgeschossen haben. Die Regierung rechtfertigt ihr Vorgehen, der Schweizer Vogelschutz schlägt Alarm – auch wegen der möglichen Revision des Jagdgesetzes.

Südostschweiz
29.06.20 - 17:12 Uhr
Politik
Graubünden soll unrechtmässig Graureiher abgeschossen haben.
Graubünden soll unrechtmässig Graureiher abgeschossen haben.
SYMBOLBILD/PIXAVAY

Auf seinem Speiseplan stehen Fische, Kleinsäuger und Amphibien. Er ist maximal 90 bis 98 Zentimeter gross und bringt ein bis zwei Kilo auf die Waage. Die Rede ist vom Graureiher. Ein einheimischer Vogel, der vor allem in der Nähe von Gewässern lebt, so zumindest wird das Tier von verschiedenen Experten beschrieben.

Graureiher gibt es schweizweit. Die Grafik zeigt die Verbreitung von 2013 bis 2016.
Graureiher gibt es schweizweit. Die Grafik zeigt die Verbreitung von 2013 bis 2016.
VOGELWARTE.CH

Dieser Vogel sorgte in Graubünden in den vergangenen Wochen und Monaten aus einem bestimmten Grund für Gesprächstoff. Die Regierung musste sich mit einer Anfrage von alt Grossrat Beat Deplazes (SP, Chur) betreffend illegale Abschüsse von Graureihern auseinandersetzen. Zuletzt war die Anfrage auch Thema der Junisession. 

Scheinbar gegen das Bundesgericht

Aber beginnen wir von vorne. Deplazes schrieb im Dezember 2019 in seiner Anfrage: «Im Kanton Graubünden werden schweizweit am meisten Graureiher abgeschossen. Die Abschüsse erfolgen unrechtmässig, da sie der Kanton verfügen muss. Obwohl in den letzten Jahren 88 Graureiher abgeschossen wurden, haben die beschwerdeberechtigten Organisationen keine Verfügungen erhalten.»

Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils von 2013 müssen, wie Deplazes schreibt, kantonale Behörden wie das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden bei Abschüssen von Graureihern Verfügungen erlassen. Diese können von beschwerdefähigen Organisationen wie dem Bündner Vogelschutz angefechtet werden. Laut Deplazes sind dem Bündner Vogelschutz seit 2015 nie solche Verfügungen zugestellt worden. Dies obwohl das Bundesamt für Umwelt (BAFU) das Bündner Amt für Jagd und Fischerei in einem Brief am 2. November 2015 über die Umsetzung des obengenannten Bundesgerichtsurteils informierte.

https://www.gr.ch/DE/institutionen/parlament/PV/Seiten/20191204Deplazes(Chur)04.aspx

Dazu stellten Deplazes und weitere Mitunterzeichnende folgende Fragen an die Regierung. (Anmerkung der Redaktion: Die Antworten der Regierung sind direkt unter den Fragen eingefügt.)

  1. Wurden im 2019 weitere Graureiher mit Spezialabschüssen getötet?
    Ja, auch im Jahr 2019 wurden auf der Basis des Massnahmenplans von 2008 Graureiherabschüsse vorgenommen.
     
  2. Wenn ja, wie viele?
    Es wurden acht Graureiher erlegt.
     
  3. An welchen Standorten und mit welcher Begründung wurden die Abschüsse ausgeführt?
    Alle Abschüsse wurden im unteren Misox im Bereich der dortigen Fischzuchtanlagen (Cama und Lostallo) zur Schadensverhütung in den Fischzuchtanlagen sowie zur Verhütung von Schäden am Fischbestand, insbesondere der dort seit mehreren Jahren geschützten Äschen, vollzogen.
     
  4. Warum hat das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) trotz Brief des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) dem Bündner Vogelschutz keine beschwerdefähigen Verfügungen zugestellt?
    Die zuständigen kantonalen Behörden haben bei der Regulation von Bär und Wolf anfechtbare Verfügungen erlassen. Bei weiteren geschützten Arten, wie dem Graureiher, wird der Vollzug derzeit optimiert. Der Grund dafür wurde in den einleitenden Bemerkungen erläutert.
     
  5. Ist der Kanton in Zukunft bereit, die Abschüsse des Graureihers gemäss den Vorgaben des Bundesgerichtes Folge zu leisten?
    Der Kanton ist selbstverständlich nicht nur bereit, sondern sieht sich in der Pflicht, Entscheide im Anwendungsbereich des JSG betreffend fischfressende Vögel künftig nach den Vorgaben und Empfehlungen des BAFU zu verfügen und den beschwerdeberechtigten Organisationen, inkl. dem Schweizerischen Vogelschutz, zu eröffnen. Aus Sicht des Kantons ist dabei wünschenswert, dass der kantonale Massnahmenplan betreffend die fischfressenden Vögel in Graubünden zum Schutz insbesondere von stark gefährdeten Fischarten Unterstützung findet.

Auch schrieb die Regierung, dass die Abschüsse von schadenstiftenden Graureihern seit 2008 in Graubünden nach dem Massnahmeplan betreffend fischfressende Vögel des Amtes für Jagd und Fischerei (AJF) erfolgen. Der Plan basiere auf dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG; SR 922.0). Auch ist der Inhalt des Plans auf die nach wie vor geltenden Regelungen des BAFU aus dem Jahr 1984 abgestimmt, wie die Regierung in ihrer Antwort weiter schreibt. Ausserdem seien die bisherigen Abschüsse ordnungsgemäss in der Eidgenössischen Jagdstatistik gemeldet worden.

Dass der Bundesentscheid bisher noch nicht formell in Graubünden umgesetzt worden sei, habe mit den umfassenden Vorgaben zu tun, erklärt der Kanton weiter. Die Abschüsse seien aber schon durch die Überarbeitung der Praxis 2017 reduziert worden, wie in der Antwort steht.

Das AJF habe für das laufende Jahr 2020 zudem zusätzliche personelle Ressourcen bereitstellen können, um künftig auch die formellen Vorgaben umfassend umzusetzen. Ebenfalls sehe es die Regierung als Pflicht, Entscheide, welche fischfressende Vögel betreffen und in den Bereich des Jagdgesetzes fallen, den beschwerdeberechtigten Organisationen – inklusive dem Schweizerischen Vogelschutz – mitzuteilen (siehe Antwort zur Frage fünf).

Revision des Jagdgesetzes als Gefahr

Der Schweizer Vogelschutz ist mit dieser Antwort nicht zufrieden. Wie die Organisation am Montag mitteilte, hat der Kanton Graubünden in den letzten vier Jahren 75 Graureiher ohne rechtsgültige Bewilligung abgeschossen. Tiere geschützter Arten ohne Berechtigung zu töten, sei nach dem eidgenössischen Jagdgesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe zu büssen. Daher komme die Frage auf: «Was läuft hier falsch?», will der Schweizer Vogelschutz wissen. Der Kanton Graubünden wisse nämlich genau, wie er vorgehen müsse, wenn er geschützte Tiere wie den Graureiher abschiessen will. Zum einen müsse er die Verfügung ausstellen und zum anderen belegen, dass die Abschüsse aufgrund von erheblichen Schäden nötig seien. Der Kanton Graubünden habe nichts davon gemacht.

Wie BirdLife Schweiz weiterschreibt, sollen diese gültigen Regelungen mit der Revision des Jagdgesetzes abgeschafft werden. Gegen diese Revision haben die Umweltorganisationen darum das Referendum ergriffen. Am 27. September stimmt das Volk darüber ab.

BirdLife Schweiz betont, dass bei einer Annahme der Revision die kantonalen Behörden selber entscheiden könnten, wie der Bestand von geschützten Tierarten in Zukunft aussehe. Werner Müller, Geschäftsführer von BirdLife Schweiz, meint dazu: «Der Graureiher steht nach dem ersten Entwurf der Jagdverordnung noch nicht auf der Regulierungsliste, doch würde das Jagdgesetz am 27. September angenommen, könnte das Parlament den Bundesrat rasch zwingen, das zu ändern.» Müller sieht es als Problem, wenn Kantone, die sich wie beim Graureiher seit Jahren nicht an das Gesetz halten, noch mehr Kompetenzen im Umgang mit geschützten Arten erhalten. (paa)

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Unverfrorenes Jagdamt
Obwohl vom Bundesgericht verlangt, hat das Jagd- und Fischereiamt die Abschussbewilligungen nicht publik gemacht. Die Ausreden des Beamten der Jagdamts sind billig. Man habe sich im Konzept an die übrige Gesetzgebung gehalten. Wenn Sie von der Polizei gebüsst werden, weil Sie ein Rotlicht überfahren haben: sagen Sie dann auch, es sei doch alles legal, weil Sie nicht schneller als 50 gefahren seien? Und das Jagdamt hat ordnungsgemäss die Abschüsse gemeldet. Lieber Herr Polizist, ich habe ordnungsgemäss zwei Scheibenwischer an meinem Auto. Bitte keine Busse... Mit so billigen Ausreden steht das Jagdamt vor die Presse. Finden die das normal? Haben die überhaupt vor, sich in Zukunft besser an die Gesetze zu halten? Zweifel sind angebracht.

Irreführender Titel zu den illegalen Graureiherabschüssen in Graubünden

Seit dem Bundesgerichtsurteil von 2015 ist in der ganzen Schweiz klar: Der geschützte Graureiher darf nicht mehr einfach abgeschossen werden, ohne eine Verfügung an den Bündner Vogelschutz, mit 30-tägiger Einsprachefrist, eingereicht zu haben. Das Amt für Jagd und Fischerei hat dies die letzten 5 Jahre nie gemacht, obwohl der Bündner Vogelschutz und andere Umweltorganisationen dies im Jahr 2017 explizit vom AJF einforderten.

Nach Aussage des Amtes, wurden die Abschüsse nach dem Bundesgerichtsurteil auf 20% gegenüber den vorderen Jahren reduziert. Natürlich macht das die Sache nicht besser. Eine Gesetzesübertretung ist auch eine, wenn sie etwas reduziert- aber immer noch begangen wird.
Dass das Amt im Misox eine private Fischzucht, die ihre Zuchtbecken nachweisbar ungenügend schützt, mit Graureiherabschüssen unter die Arme greift ist absolut nicht rechtens, sondern illegal. Die Kantonale Fischzucht in Cama, wo nach Aussagen des Amtes weitere Abschüsse stattfanden, besitzt bis zum heutigen Tag ungeschützte Zuchtbecken gleich neben Becken, die aber geschützt sind (gespannte Drähte). Auch da ist die Lage klar: Es können alle Becken ohne Wenn und Aber geschützt werden. Aber seit 5 Jahren wird dies in Cama nicht umgesetzt mit der nun fadenscheinigen Begründung, das Amt hätte zu wenig personelle Ressourcen... Aber für Graureiher abzuschiessen, die sich genau bei diesen ungeschützten Zuchtbecken schadlos halten, reichen dann die Kapazitäten. Alle anderen Kantone konnten übrigens das Bundesgerichtsurteil ohne Probleme zügig umsetzen.

Auf den Vorstoss im Grossen Rat, antwortete die Regierung, dass die Abschüsse von schadenstiftenden Graureihern seit 2008 in Graubünden nach dem Massnahme Plan betreffend fischfressende Vögel des Amtes für Jagd und Fischerei (AJF) erfolgen würden. Selbstverständlich ist ein Bundesgerichtsurteil betreffend Graureiherabschüssen von 2015 höheres Recht und setzt den veralteten Massnahme Plan des Kanton Graubünden ausser Kraft. Wenn die Bündner Regierung auf dieser Ebene argumentiert und einen klaren illegalen Zustand zu rechtfertigen sucht, könnte man sich in Absurdistan wähnen. Und nicht in einem Kanton der Schweiz.

Was die Geschichte zusätzlich aufzeigt: Kantonale Behörden und Ämter können bei einer Annahme des Jagdgesetzes an der Urne im September noch mehr geschützte Arten ins Visier nehmen. Wer findet, dass die Natur schon genug zurückgedrängt und geschützte Tierarten nicht noch mehr verschwinden- oder sogar noch aus der Landschaft geschossen werden sollen wie die Graureiher, sei aufgefordert, das Jagdgesetz an der Urne im nächsten Tobel zu versenken.

Urs Bütikofer, Bündner Vogelschutz (BVS)

SO titelt:
Illegal oder nicht, das ist hier die Frage
Ich title:
Egal ob legal oder illegal, ich finde: Leben und leben lassen
Anno 2016 wurden in GR 49 dieser wundervollen Geschöpfe erschossen, im GANZEN Rest der Schweiz 2 weitere (obwohl es im Unterland mehr von ihnen gibt).
Was sagt das über GR aus?
Siehe meine Kommentare:
https://www.suedostschweiz.ch/ereignisse/2017-10-17/buendner-gehen-den-…
https://www.suedostschweiz.ch/aus-dem-leben/2019-10-04/touristen-entset…
Die Antwort der Regierung finde ich selbstentlarvend, ein Armutszeugnis, ein Ausweichen; ein Leserbriefschreiber schrieb in der SO, die Mafia hocke in der Regierung.
Dass man unschuldige Graureiher exekutiert (Todesstrafe), offenbar nur weil die kommerziellen (Geld, Geld) Fischzuchtbetriebe keine Schutzmassnahmen – wie Netze-über-die Zucht-spannen – ergreifen (so wie eine Schaf-Zucht es mit Herdenschutzhunden ja wohl auch tut bzw. tun müsste), gehört das zur Hochkultur in GR, für die die Kulturkommission x-Millionen ausschüttet, aus meiner Sicht eh bachab, zu den Fischen, die ich den Graureihern gönnen möchte.
Apropos Fischschutz, die unzähligen kleineren Wasserkraftwerke finde ich punkto Fische, Gesundheitstourismus und Klima wesentlich schädlicher als die Reiher, die es schon länger gibt als den Regierungsrat.

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