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Bundesrat verabschiedet gesetzliche Grundlage für Corona-App

Die gesetzliche Grundlage für die SwissCovid-App steht. Deren Nutzung ist freiwillig und durch die Nicht-Teilnahme dürfen keine Nachteile entstehen. Auch der Datenschutz bleibe jederzeit gewahrt. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

Agentur
sda
20.05.20 - 16:20 Uhr
Politik
Die SwissCovid-App könnte bereits ab Ende Juni zur Verfügung stehen, wenn das Parlament den gesetzlichen Grundlagen zustimmt. (Archivbild)
Die SwissCovid-App könnte bereits ab Ende Juni zur Verfügung stehen, wenn das Parlament den gesetzlichen Grundlagen zustimmt. (Archivbild)
KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Die aktuelle Lage mit der tiefen Ansteckungsrate sei so positiv, dass sie hofften, nun in die Logik der Eindämmung zurückkehren zu können, sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien. Gefordert seien dabei vor allem die Kantonsärzte, die positive Fälle isolieren und seine Kontakte finden müssten, um die Ausbreitung einzudämmen.

Die SwissCovid-App ergänze das herkömmliche Contact Tracing der Kantone. Damit könnten die möglichen Infektionsketten schneller nachverfolgt werden. Auf Wunsch des Parlaments habe der Bundesrat nun eine dringliche Botschaft mit den rechtlichen Grundlagen ausgearbeitet. Nun liege es am Parlament, diese schnell zu behandeln. «Ohne Parlamentsentscheid wird die App nicht lanciert werden», sagte Berset.

Keine Datenspeicherung oder Geolokalisierung

Die Daten, die in der App bearbeitet werden, dienten dem alleinigen Zweck, die teilnehmenden Personen zu benachrichtigen, wenn sie dem Coronavirus ausgesetzten waren, hiess es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Sie sollen dezentral gespeichert werden, und das System erfasse keine Standortdaten. Sowohl die technischen als auch der Quellcode seien öffentlich.

Berset betonte erneut, dass die Benutzung der App freiwillig sei und exklusiv zur Bekämpfung der Pandemie eingesetzt werden dürfe. Niemand könne bestraft werden, wenn er die App nicht benutze. Eine Geolokalisation gebe es nicht und auch der Datenschutz sei gewährleistet. Das habe nach seinem Verständnis auch der eidgenössische Datenschützer bestätigt.

Die Schweizer Lösung DP-3T wurde von den ETH Lausanne und Zürich mitentwickelt. Sie wird zurzeit von Mitarbeitenden der beiden Institute, von Armeeangehörigen und Mitarbeitenden von Spitälern sowie von Verwaltungen getestet.

Das Tool stellt mittels Bluetooth die Nähe zu anderen Handys fest, auf welchen die App installiert ist. Dieser Kontakt wird gespeichert. Gibt ein Nutzer später eine Infektion mit dem Coronavirus ein, werden alle anderen Kontaktpersonen alarmiert. Sie können sich dann selber isolieren oder testen lassen.

Einsatz im Ausland möglich

Theoretisch könnte die App in Zukunft auch im Ausland eingesetzt werden. Diese sogenannte Interoperabilität sei von Anfang ein Ziel der Entwickler gewesen, sagte Kim Sang-Il, der BAG-Verantwortliche für digitale Transformation. Die App habe technisch alle Grundlagen dazu. Die Schweiz sei nun mit anderen Ländern in Kontakt betreffend der Frage, welche Rahmenbedingen eingehalten werden müssten. Sie seien aber «guter Hoffnung», dass dabei Mindeststandards des Datenschutzes eingehalten werden könnten.

Sobald die App für die Bekämpfung des Coronavirus nicht mehr benötigt werde, wolle der Bundesrat das System ausser Betrieb nehmen, hiess es in der Mitteilung weiter. Das Parlament soll die Vorlage in der Sommersession im Juni beraten. Stimmt es der Änderung des Epidemiegesetzes zu, könnte die SwissCovid-App noch vor Ende Juni schweizweit eingeführt werden.

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