Bund passt Aufsicht über Rechnungsprüfung von öV-Betrieben an
ÖV-Unternehmen sind neu selbst dafür verantwortlich, dass ihre Jahresabschlüsse korrekt sind und sie die Vorschriften betreffend Subventionen erfüllen. Firmen mit mehr als 10 Millionen Abgeltung im Jahr müssen sich neu einer ordentlichen Revision unterziehen.
ÖV-Unternehmen sind neu selbst dafür verantwortlich, dass ihre Jahresabschlüsse korrekt sind und sie die Vorschriften betreffend Subventionen erfüllen. Firmen mit mehr als 10 Millionen Abgeltung im Jahr müssen sich neu einer ordentlichen Revision unterziehen.
Die neuen Vorgaben für die Rechnungsprüfung von öV-Unternehmen sind eine Konsequenz der Subventions-Tricksereien bei Postauto, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Freitag mitteilte.
Die ab einer Abgeltung von mehr als 10 Millionen Franken im Jahr vorgeschriebene ordentliche Revision muss eine zugelassene Prüfgesellschaft vornehmen. Diese beurteilt zuhanden der Unternehmen spezifische, vorgegebene Fragen. zur Einhaltung des Subventions-, Eisenbahn- und Personenbeförderungsgesetzes, wie das BAV schreibt.
Die Unternehmen selbst müssen jedes Jahr ausdrücklich bestätigen, dass sie die subventionsrechtlichen Grundsätze einhalten. Die bisherige formelle Rechnungsgenehmigung durch das BAV entfällt, und zwar bereits für die Abschlüsse von 2019.
Diese Anpassungen hatte das BAV bereits im Mai 2019 beschlossen, im Nachgang zur Postauto-Affäre. Uvek-Chefin Simonetta Sommaruga setzte sie nun rückwirkend per Anfang 2020 in Kraft.
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