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Wirtschaftskommission fordert zusätzliches Geld für Selbstständige

Der Bundesrat erhält auch von der nationalrätlichen Wirtschaftskommission (Wak) grundsätzliche Rückendeckung für seine Strategie während der Corona-Krise. Sie fordert jedoch gleichzeitig, zusätzliche Massnahmen für weitere Selbstständigerwerbende zu ergreifen.

Agentur
sda
15.04.20 - 17:31 Uhr
Politik
Viele Taxifahrer kämpfen während der Corona-Pandemie mit massiven Einnahmeausfällen. Die nationalrätliche Wirtschaftskommission will ihnen nun helfen. (Archivbild)
Viele Taxifahrer kämpfen während der Corona-Pandemie mit massiven Einnahmeausfällen. Die nationalrätliche Wirtschaftskommission will ihnen nun helfen. (Archivbild)
KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Im Fokus hat die Wak dabei die indirekt vom Coronavirus und den damit verbundenen Schliessungen betroffenen Personen, etwa Taxifahrer oder Fotografen. Diese und weitere Berufsgruppen - «noch zu viele» - fielen derzeit durch das Auffangnetz der Corona-Hilfen des Bundes, teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Es bestehe Handlungsbedarf.

«Die Kommission fordert den Bundesrat daher eindringlich auf, treffsichere Instrumente zur Unterstützung aller betroffenen Selbstständigerwerbenden zu entwickeln.» Es seien Massnahmen zu ergreifen, welche die derzeitige Benachteiligung der Selbstständigen gegenüber den Berufstätigen derselben Branche in angestellten Arbeitsverhältnissen beseitigen.

Gleiche Chancen für alle Betroffenen

Ein besonderes Augenmerk soll laut der Wak auf die Situation der Selbstständigerwerbenden im Gesundheitssektor gelegt werden, deren Berufsausübung durch das Verbot von Behandlungen, die nicht notfallmässig erfolgen müssen, ebenfalls in direkter Weise massiv eingeschränkt worden sei. Beispielsweise selbstständige Physiotherapeuten erhielten bis anhin aber keine Entschädigungen.

Die Wak empfiehlt als weitere Massnahme, die Entschädigung der mitarbeitenden Inhaber einer AG oder GmbH auf das Niveau der Selbstständigerwerbenden, das heisst auf maximal 5880 Franken anzuheben. Erwerbsausfallentschädigungen erhalten sollen auch Unternehmer, die zwar ihren Betrieb nicht schliessen mussten, aber infolge zusammengebrochener Nachfrage während dieser Zeit keinen Verdienst mehr haben.

Schnelle Lösung für Geschäftsmieten

Mit Sorge betrachtet die Wak auch die entstandene Rechtsunsicherheit in Fragen der Streitbeilegung bei Geschäftsmieten. Der Bundesrat hat hier an die Eigenverantwortung von Mietern und Vermietern appelliert. Mieter sind derzeit angehalten, Mietreduktionen mit ihren Vermietern individuell auszuhandeln.

Laut der Wak braucht es aber bald «eine klare Lösung», um Konkurse für Betriebe, denen keine Mietreduktion gewährt wurde, sowie langjährige Rechtsstreitigkeiten abzuwenden. Dazu sollen bereits vorliegende Urteile von Schiedsgerichten herangezogen werden. Eine Arbeitsgruppe des Bundes beschäftigt sich bereits mit solchen Fragen - bisher noch ohne Ergebnis.

Werbetrommel für den Tourismus

Die Wak schlägt weitere Anpassungen an den bundesrätlichen Notverordnungen vor. So soll beispielsweise verhindert werden, dass auf kleineren Bürgschaftskrediten dereinst Zinsen fällig werden. Ebenso solle die fünfjährige Rückzahlungsfrist für die verbürgten Kredite verlängert werden. Auch sollen Banken, die Kredite grobfahrlässig vergeben, sollen dafür haften.

Als dringlich erachtet die Wak Massnahmen für den Tourismussektor, da dieser von der Krise besonders hart getroffen worden sei. Die Kommission schlägt als als kurz- und mittelfristige Massnahme eine grosse Werbekampagne im Inland für «Ferien vor der Haustür» vor. In einem zweiten Schritt sollen Touristen aus Ländern angesprochen werden, in denen die gesundheitliche Lage unbedenklich geworden ist.

Unterstützung für Kitas

Ebenfalls nicht allein gelassen werden sollen Kitas, die geöffnet haben müssen, obschon sie nur noch sehr wenige Kinder zu betreuen haben. Auch für sie brauche es «geeignete Massnahmen».

Der Bundesrat soll nach Ansicht der Wak zusammen mit den Kantonen zudem rasch dafür sorgen, dass Gerichte und Verwaltungen die Arbeit wiederaufnehmen können, sobald die gesundheitliche Lage es erlaubt. Weiter seien Schadenersatzansprüche bei versicherten Ereignissen wie Epidemien gegenüber den Versicherungsunternehmen vom Bund sicherzustellen.

Neue Zumutbarkeitskriterien

Mehrheitlich entsprechen die Empfehlungen der nationalrätlichen Wirtschaftskommission denen der Schwesterkommission, die bereits vergangene Woche getagt hatte. Neu aufs Tapet bringt die Wak des Nationalrats das Thema Arbeitszeiterfassung, seit Jahren ein Streitpunkt zwischen den Räten.

Der Schweizer Arbeitsmarkt ist aus Sicht der Kommission hinsichtlich Krisenzeiten flexibel und modern zu gestalten, insbesondere ist die Arbeitszeiterfassung zu flexibilisieren und die Selbstständigkeit zu stärken. Arbeitslose sind in jenen Bereichen einzusetzen, in denen ein Mangel an Arbeitskräften herrscht. Die Zumutbarkeitskriterien im Rahmen der Arbeitsvermittlung sollten umgehend angepasst werden.

Offene Fragen

Die Kommission wird nächsten Dienstag erneut tagen. An dieser Sitzung wird sie ihren Mitbericht an die Finanzkommission des Nationalrates zu den vom Bundesrat beantragten Krediten verabschieden. Zudem behält die Kommission sich vor, in Abhängigkeit von den bis dahin getroffenen Beschlüssen des Bundesrats auch noch Kommissionsvorstösse zu verabschieden.

Erfüllt sein sollte dann eine weitere am Mittwoch vorgebrachte Forderung der Wirtschaftskommission. Sie fordert vom Bundesrat Szenarien für den Ausstieg aus der Krise. Eine Information dazu wird am (morgigen) Donnerstag erwartet.

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