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EU-Staaten befürchten Gefahr für Demokratie

Deutschland und zwölf weitere EU-Staaten haben Sorge über Corona-Notmassnahmen geäussert, die gegen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundwerte verstossen könnten.

Agentur
sda
02.04.20 - 00:26 Uhr
Politik
Zahlreiche EU-Staaten sorgen sich um die Demokratie. Obwohl der Name des ungarischen Präsidenten, Viktor Orban, in einer Erklärung nicht erwähnt wird, ist der Aufruf implizit an Orban gerichtet. Ungarn hatte vor wenigen Tagen die Grundrechte wegen der…
Zahlreiche EU-Staaten sorgen sich um die Demokratie. Obwohl der Name des ungarischen Präsidenten, Viktor Orban, in einer Erklärung nicht erwähnt wird, ist der Aufruf implizit an Orban gerichtet. Ungarn hatte vor wenigen Tagen die Grundrechte wegen der…
KEYSTONE/AP/Zoltan Mathe

Dies geht aus einer Erklärung hervor, die das niederländische Aussenministerium am Donnerstagabend im Namen der 13 Länder veröffentlichte.

In Ungarn hatte Ministerpräsident Viktor Orban sich Anfang der Woche wegen der Pandemie weitreichende Befugnisse erteilen lassen, unbefristet per Dekret ohne weitere Mitwirkung des Parlaments zu regieren. Die Verbreitung von Falschnachrichten soll streng bestraft werden, so dass Journalisten um kritische Berichterstattung fürchten.

Die Erklärung der 13 Länder nennt Ungarn nicht. Doch heisst es: «Notmassnahmen sollten auf das Nötigste begrenzt sein, sie sollten verhältnismässig und befristet sein, regelmässig überprüft werden und die genannten Grundsätze und internationalen Rechtsverpflichtungen respektieren. Sie sollten nicht die freie Meinungsäusserung oder die Pressefreiheit beschränken.»

Über der Erklärung stehen neben Deutschland und den Niederlanden auch Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Portugal, Spanien und Schweden. «Wir müssen diese Krise gemeinsam überwinden und auf diesem Weg gemeinsam unsere europäischen Prinzipien und Werte hochhalten», erklären sie und begrüssen die Ankündigung der EU-Kommission, die Notmassnahmen in allen Staaten im Auge zu behalten. Der Ministerrat für allgemeine Angelegenheiten solle sich gegebenenfalls damit befassen.

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