Nach zehn Stunden war das Energiegesetz durchberaten
Die Februarsession des Bündner Parlaments ist am späten Mittwochabend zu Ende gegangen. Die Beratung der Teilrevision des Energiegesetzes dauerte lange. Wir haben für Euch die wichtigsten Ergebnisse und das Geschehen rund um den Grossen Rat getickert.
Die Februarsession des Bündner Parlaments ist am späten Mittwochabend zu Ende gegangen. Die Beratung der Teilrevision des Energiegesetzes dauerte lange. Wir haben für Euch die wichtigsten Ergebnisse und das Geschehen rund um den Grossen Rat getickert.
Ticker
Am dritten und letzten Tag der Februarsession hat der Bündner Grosse Rat:
- Die parlamentarische Fragestunde abgehalten, unter anderem zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern, zum Lehrkräftemangel bei technischen Fächern; zur Pisa-Studie zur Lesekompetenz der Schüler und zum Feinstaub im Misox.
- SP-Grossratsstellvertreterin Sandra Spadarotto in die Kommission für Wirtschaft und Abgaben gewählt.
- Eine vorberatende Kommission für eine künftige Simultanübersetzung im Grossen Rat eingesetzt.
- Die Teilrevision des Energiegesetzes des Kantons Graubünden beraten und gutgeheissen.
- Die Februarsession beendet.
Die nächste Session findet vom 20. bis 22. April statt.
Ich finde: Die Installation neuer Elektroheizungen und Elektro-Boiler soll verboten werden. Ein Umrüstungszwang lehne ich aber ab.
— Thomas Bigliel 🇺🇦🇮🇱 (@bigliel) February 12, 2020
Art. 10a BEG: Nicht zulässig sind: Die Installation von neuen ortsfesten Widerstandsheizungen zur Gebäudebeheizung.
✅ ANGENOMMEN#parlGR pic.twitter.com/SbiBwagNQu
Nach zehn Stunden ist das Energiegesetz durchberaten
Kurz nach 9 Uhr am Mittwochmorgen hat die Debatte um die Teilrevision des Bündner Energiegesetzes begonnen. Mehr als zehn Stunden später hat der Grosse Rat das Gesetz fertig beraten. Einen Ordnungsantrag auf Verschiebung der Debatte verwarf das Parlament am Abend knapp. Bereits am Mittag informierte Standesvizepräsident Martin Wieland (FDP, Trins) das Parlament, dass er das Geschäft zu Ende debattieren lassen werde.
Bei mehreren Artikeln gab es neben teils zahlreichen Wortmeldungen und Debatten auch Anträge von Kommissionsmehrheit oder –minderheit und demzufolge Abstimmungen. Kurz vor 20 Uhr stimmte der Grosse Rat der Teilrevision mit 69:18 Stimmen bei 0 Enthaltungen zu.
Die Teilrevision untersteht dem fakultativen Referendum. Die Regierung bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Das ändert konkret mit dem revidierten Energiegesetz
Das neue Bündner Energiegesetz enthält Bestimmungen für Neu- und Altbauten: Bei Neubauten ist ein Teil der benötigten Elektrizität durch Elektrizitätserzeugungsanlagen zu decken, welche im, auf oder am Gebäude installiert sind. Von der Eigenstromerzeugungspflicht befreit sind unter anderem Neubauten an Standorten mit einer Globalstrahlung von weniger als 1250 kWh/m2 und Jahr sowie Neubauten, welche den Minergiestandard erreichen. Beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung (mit Baujahr vor 1992) sind diese so auszurüsten, dass ein Teil des massgebenden Energiebedarfs eingespart oder mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden. (rf)
🏗️ Ich stimme für klare und realistische Ziele bei der Gebäudesanierung.
— Thomas Bigliel 🇺🇦🇮🇱 (@bigliel) February 12, 2020
Art. 10a BEG: Beim Ersatz des Wärmeerzeugers ist dieser so auszurüsten, dass mindestens 10% des Energiebedarfs eingespart oder mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden.
✅ ANGENOMMEN#parlGR pic.twitter.com/7C2YCh1Q8d
Das Parlament will weiterdebattieren
Unmittelbar nach der zweiten Nachmittagspause stellt Grossrat Reto Crameri (CVP, Surava) den Ordnungsantrag, die Debatte zu verschieben. «Wir brauchen genügend Zeit, um dieses Gesetz seriös zu diskutieren», so Crameri. Der Antrag zur Unterbrechung der Session und die Teilrevison des Energiegesetzes in eine nächste Session zu verschieben wird mit 45:40 Stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnt. Abgestimmt haben somit 93 der insgesamt 120 Grossräte.
Mehr Effizienz statt CO2: In Graubünden müssen neue Gebäude künftig ihren eigenen Strom produzieren. Ich stimmte dem zu.
— Thomas Bigliel 🇺🇦🇮🇱 (@bigliel) February 12, 2020
Art. 9b Abs. 1 BEG: Bei Neubauten ist ein Teil der benötigten Elektrizität
durch Elektrizitätserzeugungsanlagen zu decken.
✅ ANGENOMMEN#parlGR pic.twitter.com/gdhb6DdCmT
Zweite Pause
Aufgrund der Ankündigung, die Teilrevision des Energiegesetzes am heutigen dritten und letzten Tag der Februarsession zu ende debattieren zu wollen, hat Standesvizepräsident Martin Wieland (FDP, Trins) eine zweite Nachmittagspause eingeschaltet. Das Parlament murrt unüberhörbar. Es könnte ein langer Abend im Ratssaal werden ...
"Bleibt Suchtmitteln fern und überlegt gut, was ihr mit eurem Handy macht." "State lontano dagli stupefacenti e pensate...
Posted by Kantonspolizei Graubünden on Tuesday, February 11, 2020
Ein langer Schlussspurt?!
Nun geht es auf die Zielgerade zu. Das bereits vor dem Mittag erklärte Ziel der Ratsleitung ist es, die Teilrevision des Energiegesetzes am Mittwoch fertig zu beraten. Und so könnte es noch ein langer Nachmittag/Abend werden.
Immer wieder gibt es Diskussionen zu einzelnen Artikeln der Teilrevision. Mehrheitlich geht es dabei um Details. Beispielsweise, ob die Gemeinden eigene Energiekonzepte erstellen dürfen, oder ob der Kanton solche vorgeben wird.
Kommissionspräsident Emil Müller (BDP, Susch) moniert, dass es ärgerlich sei, dass die Kommission Änderungsanträge im Vorfeld der Session nicht zugespielt bekommen habe. Nun diskutiere man darüber, ohne sich zuvor mit den Änderungen auseinandergesetzt haben zu können.
Ich finde: Die #Energiewende sollte von JEDER Gemeinde aktiv angegangen werden. Dafür stimmte ich.
— Thomas Bigliel 🇺🇦🇮🇱 (@bigliel) February 12, 2020
Art. 8 BEG: Die Gemeinden können nach Vorgabe der Regierung eigene Energiekonzepte zu erstellen. Diese dienen der Umsetzung der gesetzlichen Ziele.
✅ ANGENOMMEN#parlGR pic.twitter.com/Lf9esLABv5
Auch die Pause wird verkürzt
Nachdem wegen der wahrscheinlich lange andauernden Debatte bereits die Mittagspause gekürzt wurde, schaltet Standesvizepräsident Martin Wieland (FDP, Trins) eine 15-minütige Nachmittagspause ein. Normalerweise gönnt sich das Parlament jeweils eine halbe Stunde Unterbrechung.
Während die SP das neue, vorliegende Energiegesetz nicht einmal beraten, sondern von Beginn weg abschiessen wollte und...
Posted by Oliver Hohl on Wednesday, February 12, 2020
Der Umweltdirektor ist zurück
Nachdem verschiedentlich moniert worden war, dass Regierungsrat Jon Domenic Parolini (BDP, Scuol) der Debatte um die Teilrevision des Energiegesetzes ferngeblieben war, ist der Umweltdirektor inzwischen an die Regierungsbank zurück gekehrt. Grossrat Patrik Degiacomi (SP, Chur) heisst Parolini herzlich willkommen.
Es ist nicht unüblich, dass während Sessionen nicht dauernd sämtliche Regierungsräte im Saal anwesend sind. Sicher anwesend sind jeweils jene Regierungsräte, welche das laufende Geschäft betrifft.
Die Kirche in Tschiertschen, dem angeblich schönsten Bergdorf Graubündens. Es folgten bei der Wahl auf den weiteren Plätzen Breil/Brigels und Soglio.#Graubuenden #tourism #GRF pic.twitter.com/HD3pqsplIJ
— Ruedi Lämmler (@rulaemm) February 12, 2020
Von 5 bis 12 Rappen
Während das Parlament die Teilrevision des Energiegesetzes in zahlreichen Einzelheiten debattiert, hier etwas (unnützes) Wissen für Euch. Auch die Bestimmung zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen zur Produktion von mehr Winterstrom ist im Gesetz vorgesehen.
Das vergangene Jahr dürfte zum Rekordjahr bezüglich Fotovoltaik werden. Noch nie wurden in der Schweiz so viele Solaranlagen verkauft wie 2019, gegen 20'000. Doch die Vergütung der unterschiedlichen Elektrizitätswerke ist sehr unterschiedlich. Der Solarverband fordert einen höheren und einheitlichen Mindesttarif bei der Vergütung von überschüssigem Solarstrom. Eine interaktive Karte zeigt den Vergütungstarif für ins Netz eingespeiste Energie aus einer PV-Anlage mit 10 kVA Leistung. Der angezeigte Tarif beinhaltet auch die Vergütung für den Herkunftsnachweis HKN, sofern dieser uneingeschränkt abgenommen wird.
Hier geht es zur interaktiven Karte.
(Auf Karte zeigen: Anzeige der Gemeinde und der Vergütung. Auf Karte klicken: Vollständige Informationen zum zuständigen Elektrizitätswerk).
Heute hat Grossrat Tobias Rettich im Rahmen der Behandlung des Energiegesetzes Elvis Presley zitiert und „Return to...
Posted by Oliver Hohl on Wednesday, February 12, 2020
Das Energiegesetz wird beraten
Bei der Eintretensabstimmung ist die SVP-Fraktion im Bündner Grossen Rat alleine und unterliegt mit 8:98 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Und auch der Rückweisungsantrag der SP bleibt chancenlos; er wird mit 88:18 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Somit beginnt die Detailberatung über die Teilrevision des Energiegesetzes des Kantons Graubünden. Kommissionspräsident Emil Müller (BDP, Susch) hat das Wort.
Das Wichtigste in Kürze
Die Klimadiskussion ist vor allem eine Energiediskussion. Wird der Energieverbrauch gesenkt und der Anteil an fossilen Energieträgern reduziert, wirkt sich dies positiv auf das Klima aus. Folglich sind die Reduktion fossiler Brenn- und Treibstoffe die zentralen Elemente im Rahmen der Klimapolitik. Vor dem Hintergrund der klima- und energiepolitischen Ausgangslage will die Regierung die kantonalen Vorgaben im Gebäudebereich weiterentwickeln. Mit dem Wissen, dass vor allem der CO2-Ausstoss für die negativen klimatischen Veränderungen ursächlich ist, sind in der Gesetzesrevision einerseits Massnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstosses durch den Einsatz von erneuerbaren Energien (Substitution) und anderseits Massnahmen zur Reduktion des Energiebedarfs (Energieeffizienz) vorgesehen. Auf diese Weise sollen mit der Teilrevision des BEG die gesetzlichen Grundlagen im Gebäudebereich den veränderten energiepolitischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Gesetzesrevision ist von den folgenden drei Grundsätzen geprägt: Anpassung an den Stand der Technik, «Fördern statt Fordern» und Schaffung einer «Bündner Lösung».
Das #parlGR ebnet den Weg für ein modernes Energiegesetz!
— Thomas Bigliel 🇺🇦🇮🇱 (@bigliel) February 12, 2020
So werde ich im Grossen Rat stimmen:
✅ #CO2-Ausstoss senken
✅ 2000-Watt-Gesellschaft umsetzen
✅ Verbot von neuen Elektroheizungen
👉 Mein Vorstoss zur Förderung der #Elektromobilität wird nächste Session behandelt. pic.twitter.com/LJoaZPKU2O
Cavigelli alleine auf weiter Flur
Nun spricht Regierungsrat Mario Cavigelli (CVP, Domat/Ems). Er ist während der Eintretensdebatte zur Teilrevision des Energiegesetzes der einzige Vertreter der fünfköpfigen Bündner Regierung im Rat (siehe Bild). Insbesondere Umweltdirektor Jon Domenic Parolini (BDP, Scuol) wird im Parlament vermisst, sagte Grossrätin Nicoletta Noi-Togni (parteilos, San Vittore) bereits am Vormittag.
Cavigelli sagt, dass bei der Annahme der Teilrevision der Kanton Graubünden der achte Kanton wäre, der ein solches Gesetz einführen würde. «Da wären wir im vorderen Drittel», so Cavigelli gegenüber «suedostschweiz.ch». Man habe im Vorfeld viel getan und das Gesetz auch grossräumig vorabbesprochen. So wurden beteiligten Verbänden auch die Mustervorschriften ausführlich erläutert. «Und vor diesem Hintergrund stört mich etwas ganz entscheidend: Die Botschaftsvorlage sei so viel schlechter als die Vernehmlassungsvorlage. Dabei sind beide beinahe identisch», so Cavigelli. Man habe die Vernehmlassungsvorlage einfach verständliche ausformuliert. «Wir haben es erklärt und die Wirtschaftsverbände haben die Vernehmlassungsvorlage verstanden «und teilweise auch zu meinem Erstaunen zugestimmt.» Die einzigen Änderungen sind die Streichung von Stomheizungen, so genannten Widerstandsheizungen. Im Jahr 2035 hätten gemäss Mustervorschriften Widerstandsheizungen ersetzt werden müssen. Die jüngsten Heizungen, die schon heute nicht mehr eingebaut werden, wären dannzumal zwar auch bereits 35 Jahre alt. Aber dennoch haben wir sie aus der Vernehmlassung explizit gestrichen. Genauso wie zusätzliche Stationen im Bündner Ladenetz für Elektroautos. «Weil dieses für mich für Graubünden typische Angebot nicht gewünscht wurde», so Cavigelli, der selbst ein Elektromobil fährt. Und weiter: «Wenn wir einmal konkret werden wollen, gibt es auch Wirkungen hinten rechts.»
Der Finanzplan und die finanzpolitischen Richtwerte für die Legislatur 2021-2024 sind unter Dach und Fach, und dies,...
Posted by Rechtsanwalt Dr. iur. Christian Rathgeb on Tuesday, February 11, 2020
Philipp Wyss ist Chefredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Damit zeichnet er für das Team und für den Inhalt dieser Produkte verantwortlich.
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