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Schweizer Beitrag an Frontex steigt auf bis zu 75 Millionen Franken

Die EU rüstet Frontex auf, die europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache. Die Beiträge der Schweiz an Frontex steigen dadurch von heute rund 14 Millionen Franken auf bis zu 75 Millionen Franken pro Jahr.

Agentur
sda
13.12.19 - 12:27 Uhr
Politik
Die EU will die Grenz- und Küstenwache Frontex stark vergrössern. Dies hat auch Folgen für die Schweiz: Sie soll künftig bis zu 75 Millionen Franken im Jahr an Frontex zahlen.
Die EU will die Grenz- und Küstenwache Frontex stark vergrössern. Dies hat auch Folgen für die Schweiz: Sie soll künftig bis zu 75 Millionen Franken im Jahr an Frontex zahlen.
KEYSTONE/AP/DANIELE LA MONACA

Der Bundesrat hat am Freitag die Vernehmlassung zur Übernahme und Umsetzung der revidierten EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache eröffnet.

Es handelt sich um eine Schengen-Weiterentwicklung, welche die Schweiz übernehmen muss, wenn sie Mitglied des Schengen-Raums bleiben will. Sie hat dazu Zeit bis zum 15. November 2021, inklusive einer allfälligen Referendumsabstimmung.

Bis zu 10'000 Einsatzkräfte

Die EU-Verordnung hat zum Ziel, die Agentur zu stärken. Frontex soll mehr Personal und technische Ausrüstung erhalten, damit sie ihre Aufgaben effektiver wahrnehmen kann. Davon könne auch die Schweiz profitieren, schreibt der Bundesrat. Die Massnahmen dürften dazu beitragen, den Migrationstransit durch die Schweiz zu verringern und die Sicherheit des Schengen-Raums zu verbessern.

Bis 2027 richtet Frontex eine ständige Reserve von bis zu 10'000 Einsatzkräften ein. Die Schweiz hat sich laut dem Bundesrat im Rahmen der Verhandlungen mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Grösse der ständigen Reserve im Jahr 2023 überprüft wird.

Höheres Budget

Die EU will Frontex mit einem deutlich höheren Budget ausstatten. Das hat auch Auswirkungen auf die Schweiz: Der Beitrag wird wie bisher nach dem Verhältnis des nationalen Bruttoinlandprodukts (BIP) zum BIP aller Teilnehmerländer berechnet.

Eine genaue Bezifferung sei derzeit nicht möglich, da der mehrjährige Finanzrahmen 2021 bis 2027 der EU noch nicht abschliessend verhandelt sei, schreibt der Bundesrat. Auch könnten die Ergebnisse der Überprüfung 2023 Auswirkungen auf das Budget haben.

Bis zu 75 Millionen Franken

Fest steht aber, dass die Beiträge der Schweiz an Frontex erheblich steigen werden. Aktuell betragen sie rund 14 Millionen Franken pro Jahr. Gemäss aktuellen Berechnungen würden sie sich etappenweise auf bis zu 75 Millionen Franken erhöhen. Sollten 2023 keine Anpassungen vorgenommen werden, wäre es ab 2025 sogar mehr.

Nach aktuellem Stand sollen die Mittel für die Sicherung der EU-Aussengrenzen von heute 15,67 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020 auf 21,3 Milliarden Euro für die Jahre 2021 bis 2027 erhöht werden.

Experten entsenden

Die Schweiz muss sich künftig auch an Frontex-Einsätzen beteiligen. Laut dem Bundesrat wird sie bis im Jahr 2027 voraussichtlich jährlich bis zu 16 Experten für jeweils zwei Jahre und bis zu 59 Experten für Einsätze von jeweils bis zu vier Monaten an die Agentur entsenden.

Bisher erfolgte die Entsendung von Personal auf freiwilliger Basis. Verpflichtet war die Schweiz bloss dazu, 16 Einsatzkräfte für den Soforteinsatzpool zur Verfügung stellen. Dieser ist aber bislang nie aktiviert worden. Auch hat die Schweiz bisher kein Personal langfristig entsendet.

Unterstützung bei der Rückkehr

Wie heute kann Frontex einen Schengen-Staat auf dessen Ersuchen hin unterstützen. Neu soll diese Unterstützung auch aus eigener Initiative im Einvernehmen mit dem betroffenen Schengen-Staat möglich sein. Weiter soll die Agentur eine stärkere Präsenz in Drittstaaten einnehmen können.

Mit dem neuen Mandat kann Frontex die Schengen-Staaten ausserdem in allen Phasen der Rückkehr von Personen unterstützen, die sich illegal in einem Staat aufhalten. Neu kann die Agentur die Schengen-Staaten auch bei der Identifizierung von Drittstaatsangehörigen und bei der Beschaffung von Reisedokumenten unterstützen.

Punktuelle Gesetzesänderungen

Für die Umsetzung der EU-Verordnung sind punktuelle Gesetzesanpassungen nötig. Dazu gehört etwa eine neue Regelung zur Weitergabe von personenbezogenen Daten durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) an Frontex.

Gesetzlich verankert werden soll ausserdem, dass das SEM und die Kantone für internationale Rückführungseinsätze das notwendige Personal zur Verfügung stellen. Dabei sollen grundsätzlich nur Personen eingesetzt werden, die sich freiwillig melden. Die Einsätze werden durch den Bund mit einer Pauschale abgegolten.

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