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Vier abgewählte Parlamentsmitglieder wollen Überbrückungshilfe

Vier abgewählte eidgenössische Parlamentsmitglieder wollen nach dem Wegfall ihres Ratseinkommens eine finanzielle Überbrückungshilfe des Bundes.

Agentur
sda
26.11.19 - 17:30 Uhr
Politik
Vier abgewählte Bundesparlamentarier wollen nach dem Wegfall ihres Ratseinkommens eine Überbrückungshilfe des Bundes. (Symbolbild)
Vier abgewählte Bundesparlamentarier wollen nach dem Wegfall ihres Ratseinkommens eine Überbrückungshilfe des Bundes. (Symbolbild)
KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Zwei Gesuche seien bereits bewilligt worden und zwei weitere Gesuche seien noch pendent, erklärte Mark Stucki, Sprecher der Parlamentsdienste. Stucki bestätigte damit auf Anfrage einen entsprechenden Bericht von Blick-Online.

Die Bedingungen für eine Überbrückungshilfe sind, dass die Parlamentarier bei ihrem Ausscheiden noch nicht 65 Jahre alt sind, keinen gleichwertigen Ersatz für ihr Ratseinkommen vorweisen können oder bedürftig sind. Ob die Parlamentarier selber zurücktreten oder abgewählt werden, spielt keine Rolle. Es besteht auch keine Frist bis zu der die Anträge für die Hilfe gestellt werden müssen.

Die Überbrückungshilfe beträgt maximal 2370 Franken pro Monat und wird höchstens zwei Jahre geleistet. Üblicherweise würden vier bis sechs Gesuche pro Legislatur bewilligt, erklärte Stucki. Die jährlichen Kosten für die Überbrückungshilfe variieren dabei stark. 2004 und 2012 wurden je 179«000 Franken ausbezahlt, 2016 waren es nur 94»000 Franken.

Insgesamt 22 Personen haben seit der Einführung der Hilfsmöglichkeit im Jahr 2003 bis 2018 den Notgroschen beantragt. Insgesamt belief sich die Hilfe dabei auf 923'000 Franken.

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Warum brauchen die Parlamentarier eine andere Regelung als wir Büezer? Es ist doch ganz einfach, wird ein Parlamentarier nicht wieder gewählt ist das gleich wie wenn der Chef mir Kündigt, - Dann kann ich Stempeln. Hört der Parlamentarier auf eigenen Wunsch auf, bekommt er nichts. So einfach ist das.

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