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Kanton Jura soll umstrittene Verfassungsartikel streichen

Der Kanton Jura soll zwei umstrittene Artikel zum Berner Jura aus seiner Verfassung streichen. Erst dann will der Kanton Bern ein Konkordat für einen allfälligen Kantonswechsel von Moutier unterzeichnen. Doch im Jura denkt man weiterhin nicht daran.

Agentur
sda
04.10.19 - 16:13 Uhr
Politik
Den Anhängern eines Kantonswechsels von Moutier zum Jura kann es kaum rasch genug gehen mit einer neuen Abstimmung. Bern will hingegen erst wasserdichte Regeln für eine neue Abstimmung. (Archivbild)
Den Anhängern eines Kantonswechsels von Moutier zum Jura kann es kaum rasch genug gehen mit einer neuen Abstimmung. Bern will hingegen erst wasserdichte Regeln für eine neue Abstimmung. (Archivbild)
KEYSTONE/KPINL

Die umstrittenen Artikel würden erst aus der Verfassung gestrichen, wenn die Kantonszugehörigkeit von Moutier geklärt sei, und zwar so, wie es in einer Roadmap aus dem Jahr 2015 festgehalten sei, liess die jurassische Kantonsregierung ihre Amtskollegen auf Berner Seite am Freitag wissen.

Die Berner Regierung hatte am Freitagmorgen einmal mehr bekräftigt, nach einer neuerlichen Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit von Moutier einen Schlusspunkt hinter die Jurafrage setzen zu wollen. Und zwar ein für allemal, wie der zuständige Berner Regierungsrat Pierre Alain Schnegg der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Freitag sagte.

«Wir wollen in Zukunft nicht mehr über die Bestrebungen weiterer Bernjurassischer Gemeinden für einen Kantonswechsel diskutieren müssen», sagte der selber aus dem Berner Jura stammende Schnegg.

Dazu soll der Kanton Jura unverzüglich die das Gebiet des Berner Juras betreffenden Artikel 138 und 139 aus seiner Verfassung streichen, lautet einer der Grundsätze, die aus Berner Sicht einzuhalten sind. Er fusst auf einem Vorstoss aus dem Jahr 2017.

Artikel 138 sieht vor, dass Gebiete des heutigen Berner Juras, über deren Kantonszugehörigkeit 1974 abgestimmt wurde, im Kanton Jura aufgenommen werden können. Artikel 139 wurde 2013 in die Verfassung aufgenommen und sieht einen Prozess vor, der es ermöglicht, einen neuen Kanton bestehend aus dem Kanton Jura und dem Berner Jura zu schaffen.

Die jurassische Regierung unterstütze «eine rasche und sichere» neue Moutier-Abstimmung, betonte sie in ihrer Mitteilung. Die Modalitäten seien im Rahmen der Tripartiten Konferenz unter der Leitung des Bundes zu verhandeln. Aus jurassischer Sicht soll dabei auch die Rolle und das Mandat der Eidgenossenschaft angeschaut werden.

Nichts überstürzen

Die Berner Kantonsregierung machte am Freitag weiter klar, dass sie nichts hält von einer «einseitigen und überstürzten» Entscheidung über eine neue Moutier-Abstimmung. Vielmehr pochte sie auf die Einhaltung von strikten Regeln und Grundsätzen, die nun im Rahmen der Tripartiten Konferenz erarbeitet werden sollen.

So will der Regierungsrat, dass aus der annullierten Abstimmung von 2017 die Lehren gezogen werden. Dabei dränge sich auch eine Überprüfung des Stimmregisters von Moutier auf.

Der Gemeinderat von Moutier preschte vorgestern vor und sprach von einem Urnengang am 21. Juni 2020. Laut Valentin Zuber, Gemeinderat von Moutier, ist das vorgeschlagene Abstimmungsdatum «nicht in Stein gemeisselt», wie er vorgestern vor den Medien sagte. Am wichtigsten sei, dass die neue Abstimmung «unangreifbar» sei.

Hauchdünner Entscheid

Im Juni 2017 hatten die Stimmberechtigten Moutiers mit lediglich 137 Stimmen Unterschied entschieden, dass das heute bernjurassische Städtchen zum Kanton Jura wechselt.

Die Regierungsstatthalterin des Berner Juras annullierte aber nach Rekursen von Probernern den Urnengang im November des vergangenen Jahres.

Insbesondere hätten sich die Behörden von Moutier in ihrer Kommunikation zum Abstimmungsgegenstand viel stärker zurückhalten müssen, machte in zweiter Instanz auch das Verwaltungsgericht deutlich. Auch dass die Gemeinde Moutier erst am Abstimmungswochenende dem Kanton Bern und dem Bund die Wählerlisten abgegeben habe, gehe nicht.

Nicht statthaft gewesen seien weiter ein Beitrag des Stadtpräsidenten in einer Online-Zeitung und die Art und Weise der Erweiterung des brieflichen Abstimmens.

Kein Weiterzug

Bis zum Fristablauf am Freitag gingen beim Bundesgericht keine Beschwerden gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ein. Die Berner Regierung geht deshalb davon aus, dass «die unterlegenen separatistischen Beschwerdeführer das Urteil nicht bestreiten und dessen Erwägungen anerkennen», heisst es in der Mitteilung des Regierungsrats.

Der Kanton Jura widersprach am Freitag dieser bernischen Lesart. Dass der Fall nicht ans Bundesgericht weitergezogen wurde, sei kein Schuldeingeständnis, sondern zeuge vom Willen, so rasch wie möglich vorwärts zu gehen.

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